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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für Crystalis Entertainment UG Filesharing an der TV-Serie „Black Sails“ ab

Mir liegen Abmahnungen der Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
aus Frankfurt  vor mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie  „Black
Sails“
. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Verletzung der Rechte der Berliner Firma  Crystalis Entertainment UG
(haftungsbeschränkt)
.

Black Sails
ist eine US-amerikanische Abenteuerserie, die von Jonathan E. Steinberg und
Robert Levine für den Kabelsender Starz entwickelt wurde. Die Fernsehserie
erzählt die Vorgeschichte zu Robert Louis Stevensons Roman Die Schatzinsel und
integriert zugleich historische Piraten wie Jack Rackham, Anne Bonny, Charles
Vane, Benjamin Hornigold und Edward Low sowie historische Ereignisse wie den
Untergang der Urca de Lima mit in die Handlung. Produziert wird sie unter
anderem von Michael Bay. Die Erstausstrahlung in den Vereinigten Staaten
erfolgte am 25. Januar 2014 auf dem Sender Starz.

Die
Ereignisse spielen etwa 20 Jahre vor der Handlung des Romans Die Schatzinsel:
Im Jahr 1715 macht Captain Flint mit seiner Crew Jagd auf das spanische
Schatzschiff Urca de Lima. Mit der erhofften großen Beute wollen sich die
Piraten auf der Karibikinsel New Providence Island zur Ruhe setzen, die zu
jener Zeit von Gesetzlosen, Prostituierten und entflohenen Sklaven bevölkert
ist und von der Familie Guthrie wirtschaftlich beherrscht wird. In dem Piraten
Charles Vane, zu dessen Crew auch die Piraten Anne Bonny und Jack Rackham
gehören, haben Flint und seine Mannschaft einen gefährlichen Konkurrenten.

Die
deutsche Synchronisation entsteht nach einem Dialogbuch von Holger Twellmann
und unter der Dialogregie von Dietmar Wunder durch die Synchronfirma Scalamedia
GmbH in Berlin. (Quelle: Wikipedia)

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen Serienfolgen
der TV-Serie  „Black Sails“. der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.

Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Crystalis Entertainment UG
(haftungsbeschränkt)
der TV-Serie Black Sails die hierfür notwendige
Einwilligung nicht gegeben haben.

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
fordert neben der
Abgabe einer
Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in
Höhe von 850,00 € für die
Anwaltskosten und den Schadensersatz
für die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten TV-Serie Black Sails“    in Filesharing-Netzwerken.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Kanzlei  WeSaveYourCopyrights
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte
    Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
    dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
    ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
    Abmahnungen wegen Filesharing
    und über 100 Gerichtsverfahren
    mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
    gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
    ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
    einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
    die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Ob und welche Folgen die
    drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
    originell
    Tauschbörse I, Tauschbörse II
    und Tauschbörse III
    benannt hat, zukünftig auf
    die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird
    man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
    Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen,
    dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
    erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
    einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben,
können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder
kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.