Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt für die Tiberius Film
GmbH den angeblichen
widerrechtlichen Upload, das sog. Filesharing an dem US-amerikanischen Horrorfilm
Cabin Fever: Patient Zero des Regisseurs Kaare
Andrews ab.
Frommer mahnt für die Tiberius Film
GmbH den angeblichen
widerrechtlichen Upload, das sog. Filesharing an dem US-amerikanischen Horrorfilm
Cabin Fever: Patient Zero des Regisseurs Kaare
Andrews ab.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert neben der Vernichtung der Datei und der Abgabe der
strafbewehrten Unterlassungserklärung auch noch
815,00 € für die illegale Verbreitung des urheberrechtlich
geschützten Films „
Cabin Fever: Patient Zero“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert neben der Vernichtung der Datei und der Abgabe der
strafbewehrten Unterlassungserklärung auch noch
815,00 € für die illegale Verbreitung des urheberrechtlich
geschützten Films „
Cabin Fever: Patient Zero“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Für die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Verbindung!
Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen
führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 815,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 /
7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38
09 oder
per email :info (at)
ra-gerth.de
in
Verbindung setzen.