Herr Philipp Kahnert lässt durch die Hübsch
und Weil Patent- und Rechtsanwaltskanzlei aus Köln
eine Abmahnung wegen der rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung „Carpe noctem“
aussprechen. Sachbearbeiter des
Abmahnschreibens ist Rechtsanwalt Christian Weil.
und Weil Patent- und Rechtsanwaltskanzlei aus Köln
eine Abmahnung wegen der rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung „Carpe noctem“
aussprechen. Sachbearbeiter des
Abmahnschreibens ist Rechtsanwalt Christian Weil.
Der Abgemahnte wird darüber informiert, dass der Abmahner
Inhaber der eingetragenen deutschen Wort-/Bildmarke „Carpe
noctem“ Aktenzeichen 303 08 508. Die Marke wird umfangreich benutzt
und genieße u.a. Schutz für Bekleidungsstücke in Klasse 25. Der entsprechende
Registerauszug des dpma liegt dem Abmahnschreiben bei.
Inhaber der eingetragenen deutschen Wort-/Bildmarke „Carpe
noctem“ Aktenzeichen 303 08 508. Die Marke wird umfangreich benutzt
und genieße u.a. Schutz für Bekleidungsstücke in Klasse 25. Der entsprechende
Registerauszug des dpma liegt dem Abmahnschreiben bei.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über die Verkaufsplattform
eBay Kleidung zum Kauf angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „Carpe noctem“
gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll. In der
Abmahnung wird ein Verstoß gegen die § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt und
mitgeteilt, dass dem Markeninhaber Philipp Kahnert entsprechende
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.
eBay Kleidung zum Kauf angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „Carpe noctem“
gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll. In der
Abmahnung wird ein Verstoß gegen die § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt und
mitgeteilt, dass dem Markeninhaber Philipp Kahnert entsprechende
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.
Daher wird zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung aufgefordert, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes unter
dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag in Höhe der dem Philipp
Kahnert durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Hübsch und Weil erwachsenen
Auslagen.
Unterlassungserklärung aufgefordert, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes unter
dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag in Höhe der dem Philipp
Kahnert durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Hübsch und Weil erwachsenen
Auslagen.
Die Auslagen werden in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandwert in
Höhe von 20.000,00 €, 964,20 €, zzgl.
Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer vor.
Die Gesamtsumme der Forderung beläuft sich auf 1.171,67
EUR.
EUR.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG) befasst
oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG) befasst
oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei
Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt
für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich
gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
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