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Carvus Law mischt weiter im Bereich der Pornoabmahnungen mit

Die
Kölner Kanzlei Carvus Law Rechtsanwälte
der Rechtsanwälte Thomas Link und Jörg Mauthe verschickt Abmahnungen wegen
angeblichem Filesharing mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an den Erotikfilm
Zur heißen Theke“ bzw. “Vivian Schmitt – Zur heissen Theke“ oder Mutti Report – Zu Gast in meiner Nachbarin.
In
diesen Abmahnungen moniert der Kollege  Thomas
Link, welcher sich hinter dem Namen 
Carvus Law Rechtsanwälte vertsteckt, die Verletzung der Rechte der
bekannten Firma  Silwa Filmvertrieb GmbH (Videorama). Dem abgemahnten Anschlussinhaber
wird vorgeworfen, die Erotikfilme „Zur heißen
Theke“ bzw. “Vivian Schmitt – Zur heissen Theke“
oder Mutti Report – Zu Gast in meiner Nachbarin der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Die Kanzle Carvus Law fordert in den mir vorliegenden Schreiben neben der
üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Anwaltskosten aus einen
Gegenstandswert von 2.800,00 € sowie Ermittlungskosten und einen Schadenersatz
in Höhe von  1.800,00 €.

Als Vergleichszahlung wird ein pauschaler
Schadenersatz von 1.250,00 €
angeboten.

Nach meiner Rechtsauffassung geht
die geforderte Unterlassungserklärung, in der u.a. eine Vertragsstrafe von
5.100,00 € gefordert wird, deutlich über den abgemahnten Rechtsverstoß hinaus.

Es stellt sich zudem die Frage, ob
die umirvorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Carvus Law dem neuen  § 97a
UrhG entsprechen und somit überhaupt die geforderten Anwaltskosten gefordert
werden können.

Im
Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen
wegen Down/Upload von Pornofilmen (Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom 27.08.2013 (Az.
224 C 19992/13, AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a
C 134/13, AG Hamburg, 24.07.2013 –
31a C 109/13 ) halte ich den geltend gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht.

 

Deswegen bisher gilt auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Carvus
Law Rechtsanwälte:


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    Carvus Law Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 1.250,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
    Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
    der Forderung erreicht werden.
    Ich biete Ihnen an, dass 
    Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher
    Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
    vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
    Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
    Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen,
    rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
    Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
    selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
    eingescannt per Email,  per Fax oder per
    Post.