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Cartoons & Stadtpläne – 2 Mal Urheberrecht zur Mittagszeit in Halle (Saale)

Am
Mittwoch konnte ich in einen weiteren Gerichtsstandort auf der Karte eine Nadel
stechen, denn es ging für mich zum ersten Mal zum Amtsgericht Halle / Saale.
Das Amtsgericht im anderen Halle, das in Westfalen, habe ich in den letzten 20
Jahren schon häufiger besucht, aber das liegt ja jetzt auch um die Ecke, zumal
nach nahezu 60 Jahren Bauzeit endlich die A33 fertig gestellt worden ist.

Verhandelt
wurde Urheberrecht in zwei Fällen.
Der eine
Mandant soll einen Stadtplan unrechtmäßig auf einer Webseite verwendet haben.
Darüber ärgert er sich selbst maßlos, denn wenn sein Standort nach dieser Karte
hätte gefunden werden sollen; die Besucher wären wohl nicht in Halle an der
Saale, sondern in Halle in Westfalen gelandet. Stimmt nicht ganz, aber es sind halt offenkundige Fehler enthalten.
Aber
leider ändert mangelnde Qualität wenig an der Schutzfähigkeit. Selbst Falsches
ist geschützt, wenn man es nur schön bunt macht.
Kann man
alles nicht richtig finden, ist aber so. Und das selbst wenn der Richter mit
eigener Sachkunde, als kein Zugereister, weiß, dass die Karte Murks ist.
Der
zweite Mandant fand für seine Webseite Cartoons von Uli Stein besonders
treffend bzw. der Webdesigner. Naja, Uli Stein bzw. die Catprint Media GmbH
fand das weniger treffend. Oder eher unschön, das ganze ohne abgeschlossenen
Lizenzvertrag zu nutzen.
Mal
wurde länger verhandelt und mal kürzer um am Ende mit zwei Vergleichen die
Heimreise anzutreten, mit denen beide Mandanten wohl ganz gut leben können.

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Rechtsanwalt Bernd Gucia verschickt auch im Jahr 2019 Abmahnungen im Auftrag der Catprint Media GmbH wegen Uli Stein Comics

Die Catprint MEDIA GmbH, Schützenstr. 22, 30853 Langenhagen , vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Seifert lässt auch im Jahr 2019 durch Rechtsanwalt Bernd Gucia, Grupenstr. 2, 30159 Hannover Urheberrechtsverletzungen wegen unerlaubter Verwendung von „Uli Stein“-Cartoons  abmahnen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Catprint Media GmbH seit 1997 berechtigt sei, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein einzuräumen als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein (alias Ulrich Steinfurth) aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen.

Um dem Abgemahnten der Firma Catprint Media GmbH die Bedeutung der Angelegenheit vor Augen zu führen ist in der Abmahnung zu lesen:
„Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein ist Ihnen sicherlich vertraut. Allein seine Bücher sind zwischenzeitlich in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft, die Postkarten in einer Auflage von über 180 Millionen. Allein auf dem deutschen Markt finden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken von Uli Stein. Soweit Sie hier mehr Informationen wünschen, finden Sie diese auf den Internetseiten www.ulistein .de oder auch www.catprint.de.“

Mit der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie zur Erteilung von Auskunft, seit wann und in welchem Umfang das Cartoon öffentlich zugänglich gemacht wird, aufgefordert. Motive von Uli Stein öffentlich zugänglich zu machen und für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu bezahlen. Weiter soll sich der Abgemahnte verpflichten, Auskunft zu erteilen, wie der Abgemahnte in den vergangenen 10 Jahren die streitgegenständlichen Werke Dritten zugänglich gemacht hat und Auskunft über den Zeitraum zu erteilen, in dem der Abgemahnte die Motive von Uli Stein auf der Homepage des Abgemahnten verwendet hat, sowie allen Schaden zu ersetzen, der durch die Vervielfältigung der Bilder entstanden ist und künftig noch entstehen wird.

Für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren geht Rechtsanwalt Bernd Gucia von einem Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch von 30.000,00 € den geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutz.
Die von Rechtsanwalt Bernd Gucia  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de 
in Verbindung setzen
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Rechtsanwalt Bernd Gucia verschickt Abmahnungen im Auftrag der Catprint Media GmbH wegen Uli Stein Comics

Die Catprint Media GmbH aus Langenhagen , vertreten durch
die Geschäftsführerin Katja Seifert lässt durch Rechtsanwalt Bernd Gucia
Urheberrechtsverletzungen wegen unerlaubter Verwendung von „Uli Stein“-Cartoons  abmahnen. In der Abmahnung wird ausgeführt,
dass die Catprint Media GmbH seit 1997 berechtigt sei, sowohl Dritten
Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein einzuräumen als auch die Rechte
des Urhebers Uli Stein (alias Ulrich Steinfurth) aus Urheberrechtsverletzungen
im eigenen Namen geltend zu machen.

Um dem Abgemahnten der Firma Catprint Media GmbH die
Bedeutung der Angelegenheit vor Augen zu führen ist in der Abmahnung zu lesen:
„Der
Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein ist Ihnen sicherlich vertraut. Allein
seine Bücher sind zwischenzeitlich in einer Auflage von über 11 Millionen
verkauft, die Postkarten in einer Auflage von über 180 Millionen. Allein auf
dem deutschen Markt finden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken
von Uli Stein. Soweit Sie hier mehr Informationen wünschen, finden Sie diese
auf den Internetseiten www.ulistein .de oder auch www.catprint.de.“

Mit der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung, sowie zur Erteilung von Auskunft, seit wann und in
welchem Umfang das Cartoon öffentlich zugänglich gemacht wird, aufgefordert. Motive
von Uli Stein öffentlich zugänglich zu machen und für den Fall eines Verstoßes
eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu bezahlen. Weiter soll sich der
Abgemahnte verpflichten, Auskunft zu erteilen, wie der Abgemahnte in den
vergangenen 10 Jahren die streitgegenständlichen Werke Dritten zugänglich
gemacht hat und Auskunft über den Zeitraum zu erteilen, in dem der Abgemahnte
die Motive von Uli Stein auf der Homepage des Abgemahnten verwendet hat, sowie
allen Schaden zu ersetzen, der durch die Vervielfältigung der Bilder entstanden
ist und künftig noch entstehen wird.

Für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren geht
Rechtsanwalt Bernd Gucia von einem Gegenstandswert für den
Unterlassungsanspruch von 30.000,00 € den geltend gemachten
Schadensersatzanspruch aus.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 bzw. einenFachanwalt für
IT-Recht
 .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
Gewerblichen Rechtsschutz
.
Die von Rechtsanwalt Bernd Gucia  gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko
und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
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Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
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Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
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telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
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