Die Kanzlei CGM
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten
durch den Gesellschafter Rechtsanwalt Christoph Wilhelm aus Frankfurt am
Main mahnt aktuell für den Rechteinhaber Axel Konrad angebliches Filesharing an dem Musikwerk „ Djane Housekat- Don´t u feel alright “ ab.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten
durch den Gesellschafter Rechtsanwalt Christoph Wilhelm aus Frankfurt am
Main mahnt aktuell für den Rechteinhaber Axel Konrad angebliches Filesharing an dem Musikwerk „ Djane Housekat- Don´t u feel alright “ ab.
Die Kanzlei CGM
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert neben der Abgabe der starfbewehrten Unterlassungserklärung den pauschalen Abgeltungsbetrag in
Höhe von 399,00 € für die
illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Djane
Housekat- Don´t u feel alright “ in Filesharing-Netzwerken.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert neben der Abgabe der starfbewehrten Unterlassungserklärung den pauschalen Abgeltungsbetrag in
Höhe von 399,00 € für die
illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Djane
Housekat- Don´t u feel alright “ in Filesharing-Netzwerken.
Die Rechtsanwälte der CGM
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von
300,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 225,56 € geltend, die
dann großzügiger Weise als Vergleichsangebot auf den Pauschalbetrag in Höhe von
399,00 € gesenkt werden
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
- Ignorieren Sie die Abmahnung der Kanzlei CGM
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht. - Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei CGM
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Verbindung! Jede noch so unbedachte
Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 399,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.