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eBay: Sie ist wieder da – die Abmahnung von Rechtsanwalt Volker Jakob für Claudia Morgan

Auch im Jahr
2015 verschickt Rechtsanwalt Volker
Jakob
 aus Bad Endbach-Günterod   im Auftrag von Frau Claudia Morgan aus Magdeburg
Abmahnungen wegen fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht und fehlenden
Impressums bei eBay. Gegenstand der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG
(Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Waren im Herbst
2014
noch Abmahnungen wegen des Verstoßes wegen folgender Verstöße im
Umlauf :
1.       Vorhalten von zwei
unterschiedlichen Widerrufsfristen
2.       Fehlendes Musterwiderrufsformular
3.       Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
4.       Vorhalten der veralteten
40,00€- Klausel
5.       Keine Angaben über
Vertragstextspeicherung
6.       Keine Pflichtinformation
nach Art. 246c Nr. 3 EGBGB

So werden in
den 2015er-Abmahnungen folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:
  1. Fehlende Information zum
    Musterwiderrufsformular
  2. Falsche Angabe zum juristischen
    Zustandekommen des Vertrages
  3.  Falsche Angaben nach
    Textilkennzeichnungsverordnung
  4. Kein Hinweis auf Bestehen des
    Mängelhaftungsrecht

Abgemahnt
werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay, da  Claudia Morgan bei eBay unter dem
Mitgliedsnamen „deal4luck“ tätig ist
und dort handelt u.a. mit Stofftieren, Kleidung, Haushaltsgeräten sowie
Wohnaccessoires handelt und damit nahezu alle Gegenstände des täglichen Lebens
im Angebot hat und somit zu fast jedem und jeder in einem Wettbewerbsverhältnis
steht.
Es wird gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der
Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG
die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung.
Darüber
hinaus fordert Rechtsanwalt Volker
Jakob
 gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch seine
Inanspruchnahme verursachten Kosten aus einem Streitwert von 20.000,00 € in
Höhe von 984,60 €. Die geltend gemachte steht der Abmahnkanzlei nicht zu.
.
Ohnehin ist
fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 20.000,00 € so durchsetzbar ist. Das
OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07 angenommen,
dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 900,00 €
angemessen ist. Damit beliefe sich der Anspruch des Rechtsanwaltes  Volker Jakob auf magere 124,00 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie
nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung
nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen
Fachanwalt.
Nutzen Sie
die von Rechtsanwalt Volker Jakob gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Volker Jakob gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
droht.
Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit Rechtsanwalt Volker Jakob Kontakt
aufnehmen.

Ich helfe
Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.

Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.

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eBay: Claudia Morgan nutzt die Dienste von Rechtsanwalt Volker Jakob für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach-Günterod  verschickt derzeit im Auftrag von Frau Claudia Morgan aus Magdeburg Abmahnungen
wegen fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht und fehlenden Impressums bei
eBay. Gegenstand der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb).

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:
1.      
Vorhalten von zwei unterschiedlichen
Widerrufsfristen

2.      
Fehlendes Musterwiderrufsformular
3.      
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
4.      
Vorhalten der veralteten 40,00€- Klausel
5.      
Keine Angaben über Vertragstextspeicherung
6.      
Keine Pflichtinformation nach Art.
246c Nr. 3 EGBGB

Abgemahnt werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform
eBay, da  Claudia Morgan bei eBay unter
dem Mitgliedsnamen „deal4luck“ tätig ist und dort handelt u.a. mit Stofftieren,
Kleidung, Haushaltsgeräten sowie Wohnaccessoires handelt und damit nahezu alle
Gegenstände des täglichen Lebens im Angebot hat und somit zu fast jedem und
jeder in einem Wettbewerbsverhältnis steht.
Es wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG
die Beseitigung der Wettbewerbsverstöße, 
nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und
dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber hinaus fordert Rechtsanwalt Volker Jakob gemäß § 12
Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch seine Inanspruchnahme verursachten Kosten
aus einem Streitwert von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €. Die geltend gemachte
steht der Abmahnkanzlei nicht zu. .
Ohnehin ist fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 20.000,00
€ so durchsetzbar ist. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.2007, Az.
I-20 W 15/07 angenommen, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein
Streitwert von 900,00 € angemessen ist. Damit beliefe sich der Anspruch des
Rechtsanwaltes  Volker Jakob auf magere
124,00 €.
Der wichtigste
Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von Rechtsanwalt Volker Jakob gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Volker Jakob gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit Rechtsanwalt Volker Jakob Kontakt aufnehmen.
Wir helfen Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.