Die
Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer mahnt auch im Jahr 2015 wieder Verletzungen von Urheberrechten an
Fotos und Bildern ab.
Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer mahnt auch im Jahr 2015 wieder Verletzungen von Urheberrechten an
Fotos und Bildern ab.
Es
liegen mir mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer vor mit dem Vorwurf
der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten. In diesen Abmahnungen monieren
die Rechtsanwälte Waldorf Frommer
die Verletzung der Rechte der Firma Corbis
GmbH . Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von
geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.
Insbesondere wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine
entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben
und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der
Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche
Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.
liegen mir mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer vor mit dem Vorwurf
der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten. In diesen Abmahnungen monieren
die Rechtsanwälte Waldorf Frommer
die Verletzung der Rechte der Firma Corbis
GmbH . Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von
geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.
Insbesondere wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine
entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben
und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der
Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche
Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.
Es
wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur
streitgegenständlichen Nutzung gefordert.
wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur
streitgegenständlichen Nutzung gefordert.
Im
ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf
Frommer wird entgegen der sonstigen Praxis der Kanzlei noch kein
Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der Auskunft berechnet oder
aber ohne Auskunft geschätzt.
ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf
Frommer wird entgegen der sonstigen Praxis der Kanzlei noch kein
Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der Auskunft berechnet oder
aber ohne Auskunft geschätzt.
In
weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des
Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger
Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell
4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr
in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.
weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des
Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger
Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell
4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr
in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.
Diese
Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer
anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines
Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto
ausmachen würden.
Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer
anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines
Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto
ausmachen würden.
Auffällig
an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt
werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer Website
bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.
an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt
werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer Website
bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.
Das
widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem
anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber
(Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem
anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber
(Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Fraglich
ist bei diesen Abmahnungen, ob die Corbis GmbH tatsächlich auch sämtliche
Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den Bildern hat.
ist bei diesen Abmahnungen, ob die Corbis GmbH tatsächlich auch sämtliche
Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den Bildern hat.
Dies
bedarf aber einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht
versierten Fachanwalt.
bedarf aber einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht
versierten Fachanwalt.
Abgemahnte
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen kann.
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen kann.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7
31 32,
31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.