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Herrlich – Filesharing und Gamesrecht in einem und Rechtsanwalt Daniel Sebastian sorgt dafür und das Computerspiel “ Machinarium

Im Filesharing gibt es immer weder deja vu – Erlebnisse.
Und bei dem  Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian kann man fast die Uhr
danach stellen. Rechtsanwalt Daniel Sebastian
mahnt derzeit auch
mal
wieder
im Auftrag der Daedalic Entertainment
GmbH
die unerlaubte Verbreitung des Computerspiels „
Machinarium
ab. 

Das
Computerspiel Machinarium ist ein 2D
Point-and-Click-Adventure der tschechischen Entwickler Amanita Design und
erschien im Oktober 2009 für Microsoft Windows, Linux und Mac OS X. Das Spiel
ist vollständig in Adobe Flash umgesetzt worden.

Soundtrack
Der
Soundtrack zum Spiel wurde von Tomáš
Dvořák
komponiert. Im Zuge der vom Entwickler initiierten Kampagne
Machinarium Pirate Amnesty [6] wurde vom Komponisten Tomáš Dvořák ein weiteres
Musikstück mit dem Titel „Pirate Amnesty“ komponiert und kostenlos
angeboten.

Für die Auftraggeberin Daedalic Entertainment GmbH verlangt der Rechtsanwalt  Daniel
Sebastian
wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten
Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in
Höhe von 1.250,00 €.
Darunter
macht Kollege Daniel Sebastian es
nicht.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit Rechtsanwalt
    Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 1.250,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich bzw. jemanden mit speziellen Kenntnissen im Recht
    der Computerspiele
    überprüft werden
    .
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
    über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe
    in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
    haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
    mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
    drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Ob und welche Folgen die drei
    aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
    originell
    Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
    hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
    haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
    schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
    aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
    Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
    die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.

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Das deja vu mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian, oder ich brauche auch neue Augen wie Harvey

Im Filesharing gibt es immer weder deja vu – Erlebnisse.
Und bei dem  Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian kann man fast die Uhr
danach stellen. Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
mahnt derzeit mal
wieder
im Auftrag der Daedalic
Entertainment GmbH
die unerlaubte Verbreitung des Computerprogramms „Harveys neue Augen“ ab.  Das Computerspiel Harveys neue Augen ist ein Point-and-Click-Adventure der Daedalic Entertainment GmbH, das im
August 2011 von Rondomedia für
Windows und Mac OS veröffentlicht wurde.
Für die Auftraggeberin Daedalic Entertainment GmbH verlangt der Rechtsanwalt  Daniel
Sebastian
wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten
Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in
Höhe von 1.250,00 €. Darunter
macht Kollege Daniel Sebastian es
nicht.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit Rechtsanwalt  
    Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis
    abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.

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Der „Edna bricht aus“ sagt Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
mahnt wieder für  den Rechteinhaber


Daedalic Entertainment GmbH

ab. Aktuell wird
von  Rechtsanwalt Daniel Sebastian folgendes Computerspiel des Rechteinhabers
Daedalic Entertainment GmbH
abgemahnt:


Edna Bricht Aus

Bereits im
Jahr
2012
und im April
2014
hat Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Firma  Daedalic Entertainment GmbH mit Sitz
in Hamburg vertreten.

Es wird neben
der Forderung auf sofortige Löschung des Spieles Deponia und der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung durch den
betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin
gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.250,00 € abzugelten.

Es ist
grundsätzlich sinnvoll, sich gegen die Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
  zu wehren, und zwar
selbst dann, wenn die darin enthaltene Behauptung zutrifft. Gehen Sie kein
Risiko ein und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Aufgrund meiner
Spezialisierung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie als Fachanwalt
für IT-Recht werde Ihnen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. In vielen Fällen kann die Forderung sogar
komplett beseitigt werden.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.2.)   Bewahren Sie die Ruhe. 3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden,
da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian Kontakt aufnehmen, denn
diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der Daedalic Entertainment
GmbH
.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de


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Verbindung setzen.

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Daniel Sebastian und die Deponia von Daedalic Entertainment GmbH

Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
mahnt wieder für  den Rechteinhaber

Daedalic
Entertainment GmbH

ab. Aktuell
wird von  Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
folgendes Computerspiel
des Rechteinhabers Daedalic Entertainment GmbH
abgemahnt:

Deponia

Bereits im
Jahr 2012
hat Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Firma  Daedalic Entertainment GmbH mit Sitz in
Hamburg vertreten.

Es wird neben der Forderung auf
sofortige Löschung des Spieles
Deponia und der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung durch den
betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin
gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.250,00 € abzugelten.

Es
ist grundsätzlich sinnvoll, sich gegen die Abmahnungen der Kanzlei
Rechtsanwalt Daniel Sebastian  zu wehren, und zwar selbst dann, wenn die
darin enthaltene Behauptung zutrifft. Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie
professionelle Hilfe in Anspruch. Aufgrund meiner Spezialisierung als
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie als Fachanwalt für IT-Recht werde
Ihnen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
In vielen Fällen kann die Forderung sogar komplett beseitigt werden.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der
Daedalic Entertainment GmbH.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.