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Extra für die Debcon – Mitarbeiter des Monats

Ich habe extra einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der die Mahnschreiben der Debcon GmbH bearbeiten soll.

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TOP 10 aus 2014 bei Tönsbergrecht

Am ersten Arbeitstag des Jahres 2015 auch von mir ein kleiner
Abriss über die meistbesuchten Blogbeiträge des Jahres 2014.

1. Machen Urmann + Collegen ernst und mahnen Streaming nochmal ab?!

2. Rechtsanwalt Urmann: „bei den Streaming-Abmahnungenwohl mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung

3. Bei der Debcon muss es standardmäßig Clown zum Frühstückgeben

4. Update: Erste Abmahnungen wegen Nichtumsetzung derÄnderungen im Verbraucherschutzrecht zum 13.06.2014 im Umlauf

5. Post aus Witten: der neue Bettelbrief der Debcon

6. Der Vor-Weihnachts-Abmahnwellen-Nachfolger 2014 der KanzleiUrmann & Collgen ist Rechtsanwalt Christoph Becker

7. Schon wieder Spam-Faxe der Debcon GmbH – diesmal für RATrebing als Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH

8. Vertragsschluss durch Abmahnung: JBB Rechtsanwälte für SkyDeutschland Fernseh GmbH & Co. KG

9. Debcon verschickt 1.000,00 €- Schreiben für Kanzlei NegeleZimmel Greuter Beller

10.Filesharing: AG Bielefeld Klagerücknahme nach schriftlichem Hinweis durch BaumgartenBrandt

10. AG Frankenthal (Pfalz) weist Klage des RA Sebastian Wulfwegen Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing ab.

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Debcon mit der Großoffensive zur Ferienzeit – Zufall oder Abrechnung?

Ist es Zufall, dass die Debcon gerade jetzt Hunderte, gar Tausende Mahnschreiben wegen angeblicher Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing verschickt? War im internen Kalender einfach mal wieder Zeit? Oder steckt mehr dahinter? 

Bei einem Blick in jeden handelsüblichen Kalender fällt unweigerlich auf, dass zum Zeitpunkt der Offensive auch in den beiden letzten Bundesländern die Sommerferien begonnen hatten.
So kann man kurz vor dem Urlaub oder kurz danach noch schnell jemand auf eines der tollen Angebote eingehen und bezahlen damit er dann seine Ruhe hat.
Ich halte die Schreiben mit der Androhung der Schufa-Mitteilung für absolut grenzwertig. Da zumindest in den Fällen meiner Mandanten die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten sind und wurden, ist überhaupt kein Raum für eine Meldung der Forderung an die Schufa.
Somit könnte sich das Schreiben im Rahmen von strafrechtlich relevanten Verhalten bewegen. Man könnte gar an den Verdacht der Nötigung oder den Verdacht der Erpressung denken und das ganze natürlich gewerbsmäßig. 
Mal sehen was die Aufsichtsbehörde dazu sagt!
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Da muss Mandant doch endlich mal schwach werden – Debcon zum Wochenende mit neuen Angeboten

Die Inkassobude Debcon GmbH aus Bottrop ist ja bereits häufiger mit ihren Mahnschreiben aufgefallen. Manchmal waren die kreativ, manchmal nur schwer zu ertragen. Wenn es ernst wurde haben sie immer den berühmten Schwanz eingezogen oder mir unseriöse Angebote gemacht.Nun bekomme ich wieder Faxe im Dutzend mit neuen kreativen Bezahlvorschlägen. Jetzt heißen die Angebote:DebconDeal, DebconFlex und DebconAssistance.
Mal sehen welcher meiner Mandanten nach  jahrelangem Warten auf eines dieser großzügigen Angebote eingehen wird.Ich befürchte ja, dass die Firma Debcon Ihr Faxgerät umsonst angeschmissen hat.
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Debcon wie Sixt – immer originell und auf der Höhe der Zeit. Jetzt wird das WM-Jahr genutzt.

Eines muss man der Debcon GmbH aus Witten lassen. Die Schreiben zum Eintreiben der angeblich entstandenen Schadensersatzansprüche wegen angeblichen Filesharing sind immer irgendwie originell und erinnern mich auch irgendwie an die Werbung der Autovermietung Sixt.

Nie 08/15, keine Drohung mit Schufa oder so, sondern immer jahreszeitgemäß oder dem aktuellen Anlass entsprechend.

Was mich dann wundert ist zwar, dass ich auf meinen letzten Blogbeitrag zum Thema Debcon böse Post bekommen habe. Humor zu haben oder zu zeigen geht wohl nur in eine Richtung. Aber immerhin weiß ich jetzt, dass irgendwer den Blog liest. Es gibt j Kollegen, die behaupten Debcon würde nicht lesen, dass sie über das Wittener Inkassobüro negativ schreiben und dann trotzdem für Terminsvertretungen angefragt würden. Gut, dass passiert mir dann jetzt wohl nicht mehr.

Aber nun zum neuesten kreativen Machwerk von Debcon. Thema Fussball WM 2014





Schießen Sie kein Eigentor –

senken Sie ihren Schuldenfaktor!

Dieses Jahr im Juni geht es wieder
los, die Fußballwelt ist wieder im Weltmeisterfieberl Werden auch Sie ein Sieger
und machen Sie sich zum Überflieger!

Die Debcon GmbH, als größter Aufkäufer
für Forderungen — Zahlungsansprüche – aus dem Bereich Urheberrecht, bietet
Ihnen 4 Alternativen, Ihre Zahlungspflicht – ausgelöst durch die unter oben
genannter Inkassonummer erfasste Rechtsgutverletzung — kurzfristig, vollständig
und endgültig abschließend zu erledigen:

Wenn beim Fußball
der Schiedsrichter gut aufpasst gibt es das Risiko eine Strafe wegen Fouls zu
bekommen. Sei es eine gelbe oder rote Karte, ein Freistoß für die
gegnerische Mannschaft, ein sogenannter Eckball, einen 11 Meter oder
sogar einen Platzverweis. Nur aussuchen kann man sich die Strafen nicht.

SIE haben nun aber EINMALIG die
Möglichkeit selbst der Schiedsrichter zu sein und das persönliche Vorgehen zu
bestimmen! Ihre Möglichkeiten bieten wir Ihnen mit nachfolgender
Zahlungsvereinbarung. Wann hat der Foulspieler schon mal die Möglichkeit, das
Strafmaß zu bestimmen? Nur Jetzt und hier!

Sollte wider Erwarten diese Forderung
für Sie nicht zahlbar sein,–lassen Sie uns dies mit geeigneten Unterlagen wissen,
Ihr Verhaften der Nichtreaktion können wir nicht nachvollziehen. Trotz allem
sind wir weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert und bitten
um Rückmeldung bis spätestens zum 28.03.2014.

Nach fruchtlosem Verstreichen der
Frist werden wir, ohne weitere Ankündigung, gerichtliche Maßnahmen einleiten.
Die damit verbundenen Kosten haben Sie uns aus dem Gesichtspunkt des Verzuges
in voller Höhe zu erstatten. Um einen für beide Seiten gangbaren und für Sie
kostengünstigen Weg zu finden, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in
Verbindung setzen.



Ich fand das Schreiben gut, meine Mandanten hingegen haben es einfach nicht verstanden. Und nun habe ich den Salat, oder um in der Fußballersprache zu bleiben: 


Was nützt die schönste Viererkette, wenn Sie anderweitig unterwegs ist.
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Bei der Debcon muss es standardmäßig Clown zum Frühstück geben

Dass mich
die Debcon GmbH gerne auch mal direkt in Klageverfahren anschreibt hatte ich ja
bereits
hier geschrieben. Über die neuen Bettelbriefe hier.

 

Ein
Schreiben in einem laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg
erreicht mich heute wieder.

 

Es fängt
schon stark an, der Betreff lautet:

 

Hier:                          letztes
Vergleichsangebot vor dem Gerichtstermin

 

Der Text
haut mich dann um:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der o.g. Angelegenheit nehmen
wir Bezug auf die bisherigen Schriftsätze bezüglich der gegen Ihre
Mandantschaft geltend gemachten Forderung. Als außergerichtliche
Bevollmächtigte der Klägerin wenden wir uns mit der ausdrücklichen Zustimmung
des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts Wulf, Werl direkt an Sie.

In Anbetracht des anstehenden
Termins und der Praxis vieler Amtsgerichte, im Rahmen eines solchen Termins
eine Güteverhandlung durchzuführen, und im Rahmen dessen auf einen Vergleich
zwischen den Parteien hinzuwirken geben wir Ihrer Mandantschaft nunmehr letztmalig
Gelegenheit, die Gesamtangelegenheit durch eine Vergleichsvereinbarung zu
beenden.

Wir bieten Ihrer Mandantschaft daher den folgenden Vergleich an:

1.   Sofern bis zum 28.03.2014 ein Betrag
in Höhe von 200,00 € auf die u.g. Kontoverbindung unter Angabe des o.g.
Zeichens gezahlt wird, werden wir die Klage zurücknehmen.

2.   Ihrer Mandantschaft wird dabei
nachgelassen, den o.g. Betrag in monatlichen Raten a 50,00 € jeweils bis zum
28. eines Monats, beginnend mit dem 28.03.2014 auszugleichen.

3.  
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Der o.g.
Vergleich berücksichtigt das beiderseitige Prozessrisiko in Ansehung des
bisherigen beiderseitigen Sachvortrags und der aktuellen höchstrichterlichen
Rechtsprechung.

Um
Bestätigung des  Vergleichs bis zum 28.03.2014
wird gebeten.

Warum also
soll das Schreiben witzig sein?

1.   
Kollege
Sebastian Wulf hat bereits vor der Klagebegründung mitgeteilt, dass er nicht
mehr tätig ist. Also musste die Debcon die Klage selbst begründen, was dann
unweigerlich zu

2.   
führt. Dem
richterlichen Hinweis an die Klägerin:

Der Klägerin wird gemäß § 273 ZPO auf
gegeben,

innerhalb von 2 Wochen einen § 253
ZPO entsprechenden Antrag zu stellen sowie die Aktivlegitimation des Zessionärs
darzulegen und Nachweise für die Ermittlung einzureichen. Des Weiteren
erscheint die Abtretung zu unbestimmt; die dort in Bezug genommene Anlage war
nicht beigefügt. Schließlich bleibt unklar, wie und woraus genau sich die
Klageforderung ergibt.


  1. Ganz zufällig liegt der gewünschte
    Bestätigungstermin 5 Tage vor Ablauf der vom AG Charlottenburg gesetzten
    Frist. Aber das muss ja nichts bedeuten.

Mal sehen
was der Mandant zu dem Schreiben sagt. Der Verhandlungstermin ist ja immerhin
schon am 7.5., da ist Berlin bestimmt schon schön.
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Post aus Witten: der neue Bettelbrief der Debcon

Heute kommt doch wieder Post aus Witten, besser gesagt das Fax aus Witten. Und das gleich mehrfach.

Der als böse Mahnung getarnte Bettelbrief der Debcon GmbH.

Warum Bettelbrief?
Na weil aus der angeblichen Forderung in Höhe von 1.286,80 € nur noch 200,00 € werden sollen.

Warum böse Tarnung?

Na weil so Sätze wie:

Nach der Durchführung von über 35.000 gerichtlichen Mahnverfahren und den damit verbundenen streitigen Verfahren bei Widerspruch und Zwangsvollstreckungen zwecks Realisierung der Ansprüche in 2013, sehen wir auch bei diesem Anspruch keine Möglichkeit mehr, zu einer außergerichtlichen Klärung mit Ihrer Mandantschaft und werden auch in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten.


Wir machen darauf aufmerksam, dass der Anspruch verständlicherweise verzinst geltend gemacht wird. Darüber hinaus hat Ihre Mandantschaft die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) in voller Höhe zu tragen.


Letztmalig und zur Vermeidung weiterer von Ihren Mandanten zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten, geben wir hiermit die Gelegenheit, durch Zahlung in Höhe von EUR 200,00 € bis spätestens zum 30.03.2014 diese Sache vollständig und abschließend wegzufertigen.


Was die Debcon nicht schreibt ist, in wie vielen der 35.000 Fälle denn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid tatsächlich das Klageverfahren bestritten wird/wurde.

Für meine Fälle weiß ich das. In allen, weil ich die Brüder in die Klage jage.

Und welche Klagen denn erfolgreich bestritten worden sind.

Denn in meinen Fällen erhält der die Debcon vertretene Kollege Sebastian Wulf regelmäßig den Hinweis einen dem § 253 ZPO entsprechenden Klageantrag zu formulieren.

Natürlich erst nachdem das zunächst angerufene Gericht seine Zuständigkeit vereint hat und die Klage an das nach § 105 UrhG zuständige Gericht verwiesen worden ist.

Wie sagte mir ein Richter sinngemäß in einem Telefonat zwecks Terminabstimmung
„Dort muss ja ein juristisch besonders gewiefter Rechtsanwalt am Werk sein.“


Es bleibt spannend.