

1. Machen Urmann + Collegen ernst und mahnen Streaming nochmal ab?!
2. Rechtsanwalt Urmann: „bei den Streaming-Abmahnungenwohl mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung„
3. Bei der Debcon muss es standardmäßig Clown zum Frühstückgeben
5. Post aus Witten: der neue Bettelbrief der Debcon
8. Vertragsschluss durch Abmahnung: JBB Rechtsanwälte für SkyDeutschland Fernseh GmbH & Co. KG
9. Debcon verschickt 1.000,00 €- Schreiben für Kanzlei NegeleZimmel Greuter Beller
10.Filesharing: AG Bielefeld Klagerücknahme nach schriftlichem Hinweis durch BaumgartenBrandt
Ist es Zufall, dass die Debcon gerade jetzt Hunderte, gar Tausende Mahnschreiben wegen angeblicher Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing verschickt? War im internen Kalender einfach mal wieder Zeit? Oder steckt mehr dahinter?
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Die Inkassobude Debcon GmbH aus Bottrop ist ja bereits häufiger mit ihren Mahnschreiben aufgefallen. Manchmal waren die kreativ, manchmal nur schwer zu ertragen. Wenn es ernst wurde haben sie immer den berühmten Schwanz eingezogen oder mir unseriöse Angebote gemacht.Nun bekomme ich wieder Faxe im Dutzend mit neuen kreativen Bezahlvorschlägen. Jetzt heißen die Angebote:DebconDeal, DebconFlex und DebconAssistance.
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Mal sehen welcher meiner Mandanten nach jahrelangem Warten auf eines dieser großzügigen Angebote eingehen wird.Ich befürchte ja, dass die Firma Debcon Ihr Faxgerät umsonst angeschmissen hat.
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Eines muss man der Debcon GmbH aus Witten lassen. Die Schreiben zum Eintreiben der angeblich entstandenen Schadensersatzansprüche wegen angeblichen Filesharing sind immer irgendwie originell und erinnern mich auch irgendwie an die Werbung der Autovermietung Sixt.
Nie 08/15, keine Drohung mit Schufa oder so, sondern immer jahreszeitgemäß oder dem aktuellen Anlass entsprechend.
Was mich dann wundert ist zwar, dass ich auf meinen letzten Blogbeitrag zum Thema Debcon böse Post bekommen habe. Humor zu haben oder zu zeigen geht wohl nur in eine Richtung. Aber immerhin weiß ich jetzt, dass irgendwer den Blog liest. Es gibt j Kollegen, die behaupten Debcon würde nicht lesen, dass sie über das Wittener Inkassobüro negativ schreiben und dann trotzdem für Terminsvertretungen angefragt würden. Gut, dass passiert mir dann jetzt wohl nicht mehr.
Aber nun zum neuesten kreativen Machwerk von Debcon. Thema Fussball WM 2014
Schießen Sie kein Eigentor –
senken Sie ihren Schuldenfaktor!
Heute kommt doch wieder Post aus Witten, besser gesagt das Fax aus Witten. Und das gleich mehrfach.
Der als böse Mahnung getarnte Bettelbrief der Debcon GmbH.
Warum Bettelbrief?
Na weil aus der angeblichen Forderung in Höhe von 1.286,80 € nur noch 200,00 € werden sollen.
Warum böse Tarnung?
Na weil so Sätze wie:
Nach der Durchführung von über 35.000 gerichtlichen Mahnverfahren und den damit verbundenen streitigen Verfahren bei Widerspruch und Zwangsvollstreckungen zwecks Realisierung der Ansprüche in 2013, sehen wir auch bei diesem Anspruch keine Möglichkeit mehr, zu einer außergerichtlichen Klärung mit Ihrer Mandantschaft und werden auch in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Anspruch verständlicherweise verzinst geltend gemacht wird. Darüber hinaus hat Ihre Mandantschaft die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) in voller Höhe zu tragen.
Letztmalig und zur Vermeidung weiterer von Ihren Mandanten zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten, geben wir hiermit die Gelegenheit, durch Zahlung in Höhe von EUR 200,00 € bis spätestens zum 30.03.2014 diese Sache vollständig und abschließend wegzufertigen.
Was die Debcon nicht schreibt ist, in wie vielen der 35.000 Fälle denn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid tatsächlich das Klageverfahren bestritten wird/wurde.
Für meine Fälle weiß ich das. In allen, weil ich die Brüder in die Klage jage.
Und welche Klagen denn erfolgreich bestritten worden sind.
Denn in meinen Fällen erhält der die Debcon vertretene Kollege Sebastian Wulf regelmäßig den Hinweis einen dem § 253 ZPO entsprechenden Klageantrag zu formulieren.
Natürlich erst nachdem das zunächst angerufene Gericht seine Zuständigkeit vereint hat und die Klage an das nach § 105 UrhG zuständige Gericht verwiesen worden ist.
Wie sagte mir ein Richter sinngemäß in einem Telefonat zwecks Terminabstimmung
„Dort muss ja ein juristisch besonders gewiefter Rechtsanwalt am Werk sein.“
Es bleibt spannend.