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Der Film „Der Medicus“ findet Zuspruch bei Filesharern und bei APW Rechtsanwälte & Notar

Die Firma Universal Pictures
International Germany GmbH
aus Wuppertal lässt derzeit über die
Dortmunder  Rechtsanwaltskanzlei  APW
Rechtsanwälte & Notar
urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen den deutschen Film „Der Medicus  über sog. Internettauschbörsen bzw.
Peer-to-Peer-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Damit
hätten sie dann die Urheberrechte der Firma Universal Pictures International Germany GmbH mittels Filesharing
verletzt.
Der Film, der nach dem gleichnamigen Weltbestseller Der Medicus von Noah Gordon
gedreht wurde,  ist am 25. Dezember 2013
in die Kinos in Deutschland gekommen.

Die APW  Rechtsanwälte & Notar fordern neben
der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00
(Schadensersatzbetrag in Höhe von 380,00
und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00
).

 

Wie
sollten Sie sich verhalten wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing der APW
Rechtsanwälte für den Film „Der Medicus“
erhalten haben?

  • Setzen Sie sich nicht
    selbst mit der Kanzlei APW 
    Rechtsanwälte & Notar
    in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie
    die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch
    zur Zahlung der geforderten 530,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der
    gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
    der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz
    gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss
    benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden,
    Besucher).


  • Der BGH hat zum einen entschieden,
    dass ein Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und
    Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet das
    Familienmitglied oder der Mitbewohner selbst.

  • Weiterhin hat der BGH
    entschieden, dass für den Fall, dass minderjährige Familienmitglieder die
    Urheberrechtsverletzungen begangen haben, die Haftung der Eltern hierfür
    davon abhängt, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
    ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).

  • Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen
    worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

 

Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,

per Fax
:05202 / 7 38 09 oder

per email
:info (at) ra-gerth.de

in Verbindung
setzen.