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Für 10,00 Euro käuflich zu erwerben, oder aber im Filesharingnetzwerk finden – der Sampler „DFM D-Chart 30“ kann dann deutlich teurer werden

Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
mahnt wieder für  den Rechteinhaber
DigiRights Administration GmbH
ab. Aktuell
wird von  Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
die aus drei CD´s
bestehenden Musik-Compilation
DFM D-Chart 30der widerrechtliche Upload,
das sog. Filesharing zum Anlass der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen
genommen.

Folgende Titel befinden sich auf dem Musiksampler:
1. Kadebostany – Castle In The Snow
2. Hozier – Take Me To Church
3. Mark Ronson & Bruno Mars – Uptown Funk
4. Eelke Kleijn – Mistakes I’ve Made
5. Royksopp – Here She Comes Again
6. Nabiha – Animals
7. Parra For Cuva & Anna Naklab – Wicked
Games
8. Fat Cat Cinema – Nothing At All
9. Nebenraum
& Dan – 9 (Sonnenbad Mix Edit)
10. Flo Rida feat. Sage The Gemini – GDFR
11. Dr Kucho! & Gregor Salto – Can’t Stop
Playing
12. The Avener & Ane Brun – To Let Myself Go
13. Aronchupa – I’m An Albatraoz
14. Imany – The Good, The Bad And The Crazy
15. Kygo & Conrad – Firestone
16. Kendji Girac – Andalouse
17. Bakermat – One Day (Vandaag)
18. Artik & Asti – Никому Не Отдам
19. Feder & Lyse – Goodbye
20. Maroon 5 – Sugar
21. Zhu – Faded
22. Calvin Harris & John Newman – Blame
23. Shaggy – I Need Your Love
24. Егор Крид – Невеста
25. Robin Schulz & Jasmine Thompson – Sun
Goes Down
26. Тимати & Natan – Дерзкая
27. Bang La Decks – Zouka
28. Joe Cocker – You Can Leave Your Hat On
29. Coldplay – A Sky Full Of Stars
30. Galantis – Runaway

Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den  German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
Es wird
neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe
einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags abzugelten. Bisher lag dieser
bei Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian im Bereich
von 1.000,00
bis 2.400,00 €. Für das Musikstück
Chilled
Summer (The Soundtrack of your Summer)
fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian
  einen sog.
Vergleichsbetrag in Höhe von 1.000,00 €.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen
aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt.

Abmahnungen
wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem
Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation
wie jetzt bei  C
DFM D-Chart 30. Es besteht daher die begründete Gefahr von
weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen von Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit
    Rechtsanwalt Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
    über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe
    in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
    haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
    mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
    drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Ob und welche Folgen die
    drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
    originell
    Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
    hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
    haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
    schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
    aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
    Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
    die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.