Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliche
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an dem Film „ Die Jones – Spione von nebenan“
ab.
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an dem Film „ Die Jones – Spione von nebenan“
ab.
Die Jones – Spione von nebenan
(Originaltitel: Keeping Up with the Joneses) ist eine US-amerikanische Filmkomödie von Greg
Mottola aus dem Jahr 2016. achdem
ein Haus in der Nachbarschaft von Jeff Gaffney und seiner Frau Karen verkauft
wurde, lernen sie schnell ihre neuen Nachbarn, Tim und Natalie Jones kennen.
Jeff und Karen stehen ihnen jedoch misstrauisch gegenüber und als sie auch noch
eine Wanze in ihrem Haus finden, ist den beiden klar, dass mit den Jones
irgendetwas nicht stimmt.
(Originaltitel: Keeping Up with the Joneses) ist eine US-amerikanische Filmkomödie von Greg
Mottola aus dem Jahr 2016. achdem
ein Haus in der Nachbarschaft von Jeff Gaffney und seiner Frau Karen verkauft
wurde, lernen sie schnell ihre neuen Nachbarn, Tim und Natalie Jones kennen.
Jeff und Karen stehen ihnen jedoch misstrauisch gegenüber und als sie auch noch
eine Wanze in ihrem Haus finden, ist den beiden klar, dass mit den Jones
irgendetwas nicht stimmt.
Sie
infiltrieren das Haus der Jones und finden heraus, dass diese sie und eine
Reihe von Jeffs Arbeitskollegen ausspionieren. Jeff und Karen setzen Jeffs Chef
davon in Kenntnis, welcher jedoch noch während ihrem Gespräch von einem
Scharfschützen getötet wird. Auch Jeff und Karen werden nun von diesem
attackiert, erhalten jedoch unerwartete Hilfe von den Jones. Sie erfahren
schließlich, dass die Jones Spione sind und für die Regierung arbeiten. Sie
haben den Auftrag bekommen, alle Mitarbeiter von Jeffs Firma zu überwachen, da
einer von ihnen womöglich geheime Daten an einen internationalen Waffenhändler
namens „Skorpion“ weitergeben könnte.
infiltrieren das Haus der Jones und finden heraus, dass diese sie und eine
Reihe von Jeffs Arbeitskollegen ausspionieren. Jeff und Karen setzen Jeffs Chef
davon in Kenntnis, welcher jedoch noch während ihrem Gespräch von einem
Scharfschützen getötet wird. Auch Jeff und Karen werden nun von diesem
attackiert, erhalten jedoch unerwartete Hilfe von den Jones. Sie erfahren
schließlich, dass die Jones Spione sind und für die Regierung arbeiten. Sie
haben den Auftrag bekommen, alle Mitarbeiter von Jeffs Firma zu überwachen, da
einer von ihnen womöglich geheime Daten an einen internationalen Waffenhändler
namens „Skorpion“ weitergeben könnte.
Kurze
Zeit später finden sie heraus, dass die Vermieter der Gaffneys, Dan und Meg
Craverston, über Jeffs Computer Kontakt mit dem Skorpion hatten und geplant
hatten, verbotenerweise Mikrochips an ihn zu verkaufen. Jeff und Karen treffen
sich daraufhin mit Skorpion, um eine Übergabe der Mikrochips vorzutäuschen.
Nachdem ihre Tarnung jedoch auffliegt, eilen die Jones ihnen abermals zur Hilfe
und können Skorpion schließlich töten.
Zeit später finden sie heraus, dass die Vermieter der Gaffneys, Dan und Meg
Craverston, über Jeffs Computer Kontakt mit dem Skorpion hatten und geplant
hatten, verbotenerweise Mikrochips an ihn zu verkaufen. Jeff und Karen treffen
sich daraufhin mit Skorpion, um eine Übergabe der Mikrochips vorzutäuschen.
Nachdem ihre Tarnung jedoch auffliegt, eilen die Jones ihnen abermals zur Hilfe
und können Skorpion schließlich töten.
Mehrere
Monate später treffen die Gaffneys in Marrakesch, Marokko, wieder auf die
Jones. Diese erklären ihnen, dass sie mittlerweile aufgehört haben, als Agenten
zu arbeiten. In diesem Moment werden sie jedoch von vier Männern attackiert,
woraufhin eine Schießerei zwischen den Jones und den Männern ausbricht.
Monate später treffen die Gaffneys in Marrakesch, Marokko, wieder auf die
Jones. Diese erklären ihnen, dass sie mittlerweile aufgehört haben, als Agenten
zu arbeiten. In diesem Moment werden sie jedoch von vier Männern attackiert,
woraufhin eine Schießerei zwischen den Jones und den Männern ausbricht.
Der
Film wurde ab dem 20. April 2015 in Atlanta, Georgia gedreht. Die
Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten war am 21. Oktober 2016 und in
Deutschland am 23. März 2017.
Film wurde ab dem 20. April 2015 in Atlanta, Georgia gedreht. Die
Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten war am 21. Oktober 2016 und in
Deutschland am 23. März 2017.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ Die Jones – Spione von nebenan in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ Die Jones – Spione von nebenan in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Die abgemahnten
Anschlussinhaber sollen den Film „ Die Jones – Spione von nebenan“
innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Anschlussinhaber sollen den Film „ Die Jones – Spione von nebenan“
innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH des
Films „ Die Jones – Spione von nebenan“ die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Films „ Die Jones – Spione von nebenan“ die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Die BGH-Entscheidungen vom
12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15 – Tannöd , I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 – Everytime we
touch und I ZR 86/15 – Everytime we
touch haben
massive Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing da sie die Darlegungslast der Abgemahnten drastisch verstärt
und ausgedehnt haben. Ebenso wurde wegen der Verjährungsfrist die
bisherige Rechtsprechung gekippt. Forderungen aus Filesharing verjähren
nicht nach 3, sondern erst nach 10 Jahren. - Der BGH hat ganz aktuell mit
Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner
zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet
werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei,
so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern
der beklagte Anschlussinhaber genüge seiner sekundären Darlegungslast
bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die
aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen
von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die
Beweislast trage.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.