Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Komödie mit einer rein zufällig größtenteils afro-amerikanischen Besetzung „
Die Schadenfreundinnen“ (Originaltitel: The Other
Woman) des Regisseurs
Nick Cassavetes aus dem Jahr 2014 ab.
In den Hauptrollen sind Cameron Diaz, Leslie Mann, Kate Upton und Nikolaj
Coster-Waldau zu sehen. Die Schadenfreundinnen kam am 1. Mai 2014 in
Deutschland in die Kinos
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Komödie mit einer rein zufällig größtenteils afro-amerikanischen Besetzung „
Die Schadenfreundinnen“ (Originaltitel: The Other
Woman) des Regisseurs
Nick Cassavetes aus dem Jahr 2014 ab.
In den Hauptrollen sind Cameron Diaz, Leslie Mann, Kate Upton und Nikolaj
Coster-Waldau zu sehen. Die Schadenfreundinnen kam am 1. Mai 2014 in
Deutschland in die Kinos
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert neben der Vernichtung der Datei und der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung noch 815,00 € für die
illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Die Schadenfreundinnen“ in
Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert neben der Vernichtung der Datei und der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung noch 815,00 € für die
illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Die Schadenfreundinnen“ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 815,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.