Immer mehr Anhänger
der Serie die Simpsons können nicht
abwarten bis die deutsche Fassung der Episoden gesendet werden und laden von
der Serie die US-amerikanischen Originalfassungen in Filesharing-Netzwerken
rauf und runter.
der Serie die Simpsons können nicht
abwarten bis die deutsche Fassung der Episoden gesendet werden und laden von
der Serie die US-amerikanischen Originalfassungen in Filesharing-Netzwerken
rauf und runter.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment
Germany GmbH angebliches Filesharing an der Folge The Wreck Of The Realtionship, immerhin Folge 2 der 26. Staffel der
US-amerikanischen Kult- Zeichentrickserie
“ Die Simpsons“ ab.
2014 in den USA auf FOX ausgestrahlt. Eine deutsche Fassung ist noch nicht auf
dem Markt.
Germany GmbH angebliches Filesharing an der Folge The Wreck Of The Realtionship, immerhin Folge 2 der 26. Staffel der
US-amerikanischen Kult- Zeichentrickserie
“ Die Simpsons“ ab.
Die Simpsons ist die von Matt Groening geschaffene, am längsten
laufende US-Zeichentrickserie – immerhin seit dem 17.12.1989, bisher entstanden in 26 Staffeln 559 Episoden.
Die Episode The Wreck Of The
Realtionship wurde erst
2014 in den USA auf FOX ausgestrahlt. Eine deutsche Fassung ist noch nicht auf
dem Markt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 469,50 € für die illegale Verbreitung des
urheberrechtlich geschützten Serienfolge “ Die Simpsons “ in Filesharing-Netzwerken.
urheberrechtlich geschützten Serienfolge “ Die Simpsons “ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 300,00 € und
einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von
169,50 € geltend.
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 300,00 € und
einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von
169,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 469,50 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7
31 32 ,
31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09
oder
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in Verbindung setzen.