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Im Mai mahnt Waldorf Frommer den Winter der Welt ab

Für die Bastei Lübbe AG mit Sitz in Köln mahnt
die in München beheimatete Kanzlei Waldorf
Frommer
jetzt wieder Verstöße gegen das Urheberrecht an eBooks ab. Aktuell
werden von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing und/oder
Verkauf und Erwerb von gebrauchten eBooks verschickt. Hier liegen Abmahnungen
für das Werk „Winter der Welt“ von Ken Follett vor. Abgemahnt wird die
öffentliche Zugänglichmachung der eBook – Version des Buches von Ken Follett. Dieses wird vom  Verlag
Bastei Lübbe AG als
PDF für 12,99 € vertrieben .

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 520,00 €
für die Anwaltskosten und den Schadensersatz gefordert.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt.
  2. Bewahren
    Sie die Ruhe.
  3.  Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
    nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
    ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
  4. Nutzen
    Sie die von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzte Frist, sich
    fachanwaltlich beraten zu lassen.
  5. Diese
    von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
    beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
    drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht
Ihre Interessen sondern die von der Bastei
Lübbe AG
.


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir


telefonisch :05202 /
7 31 32
,


per Fax :05202 / 7 38
09
oder


per email :info (at)
ra-gerth.de


in
Verbindung setzen.

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Katzenbergers Leitspruch „Sei schlau, stell Dich dumm“ hilft bei den Abmahnungen von Waldorf Frommer nicht

Für die Bastei Lübbe AG mit Sitz in Köln mahnt
die in München beheimatete Kanzlei Waldorf
Frommer
jetzt wieder Verstöße gegen das Urheberrecht an eBooks ab. Aktuell
werden von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing und/oder
Verkauf und Erwerb von gebrauchten eBooks verschickt. Hier liegen Abmahnungen
für das Werk „Sei schlau, stell Dich
dumm“
von Daniela Katzenberger vor.
Abgemahnt wird die öffentliche Zugänglichmachung der eBook – Version des Buches
Sei schlau, stell Dich dumm von Daniela Katzenberger. Dieses wird vom  Verlag
Bastei Lübbe AG als
PDF für 8,49 € vertrieben .

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 520,00 €
für die Anwaltskosten und den Schadensersatz gefordert.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt.
  2. Bewahren
    Sie die Ruhe.
  3.  Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
    nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
    ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
  4. Nutzen
    Sie die von der Anwaltskanzlei Waldorf
    Frommer
    gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
  5. Diese
    von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer
    gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine
    teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht
Ihre Interessen sondern die von der Bastei
Lübbe AG
.


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir


telefonisch :05202 /
7 31 32
,


per Fax :05202 / 7 38
09
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Abmahnung für Filesharing an ebook „Der Ruf des Kuckucks“ von Robert Galbraith alias J.K. Rowling

Für die Verlagsgruppe Random House GmbH mit
Sitz in München mahnt die ebenfalls in Münchner beheimatete Kanzlei Waldorf Frommer jetzt auch Verstöße
gegen das Urheberrecht an eBooks ab. Aktuell werden von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen
wegen Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing und/oder Verkauf und Erwerb
von gebrauchten eBooks verschickt. Hier liegen Abmahnungen für das Werk „Der Ruf des Kuckucks“ von Robert Galbraith  alias J.K.
Rowling
vor. Abgemahnt wird die öffentliche Zugänglichmachung der eBook –
Version des Buches Der Ruf des Kuckucks
von Robert Galbraith / J.K. Rowling.
Dieses wird von der Verlagsgruppe Random
House GmbH
als
PDF für 18,99 € vertrieben.

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages  für die Anwaltskosten
und den Schadensersatz gefordert.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt.
  2. Bewahren
    Sie die Ruhe.
  3.  Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
    nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
    ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
  4. Nutzen
    Sie die von der Anwaltskanzlei Waldorf
    Frommer
    gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
  5. Diese
    von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
    beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
    drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht
Ihre Interessen sondern die von der Verlagsgruppe
Random House GmbH
.


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir


telefonisch :05202 /
7 31 32
,


per Fax :05202 / 7 38
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Münchner Abmahnung wegen Sturz der Titanen von Ken Follet nicht Uli Hoeneß

Für die Bastei Lübbe AG mit Sitz in Köln mahnt
die in München beheimatete Kanzlei Waldorf
Frommer
jetzt wieder Verstöße gegen das Urheberrecht an eBooks ab. Aktuell
werden von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing und/oder
Verkauf und Erwerb von gebrauchten eBooks verschickt. Hier liegen Abmahnungen
für das Werk „Sturz der Titanen“ von
Ken Follett vor. Abgemahnt wird die
öffentliche Zugänglichmachung der eBook – Version des Buches von Ken Follett. Dieses wird vom  Verlag
Bastei Lübbe AG als
PDF für 9,99
vertrieben .

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 520,00 €
für die Anwaltskosten und den Schadensersatz gefordert.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt.
  2. Bewahren
    Sie die Ruhe.
  3.  Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
    nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
    ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
  4. Nutzen
    Sie die von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
    beraten zu lassen.
  5. Diese
    von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
    beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
    drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht
Ihre Interessen sondern die von der Bastei
Lübbe AG
.


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir


telefonisch :05202 /
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Sarazzins E-Book „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen

Für die Verlagsgruppe Random House GmbH mit
Sitz in München mahnt die ebenfalls in Münchner beheimatete Kanzlei Waldorf Frommer jetzt auch Verstöße
gegen das Urheberrecht an eBooks ab. Aktuell werden von der Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen mittels
Filesharing und/oder Verkauf und Erwerb von gebrauchten eBooks verschickt. Hier
liegen Abmahnungen für das Werk „Deutschland
schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen
“ von Thilo Sarrazin vor. Abgemahnt wird die öffentliche
Zugänglichmachung der eBook – Version des Buches von Thilo Sarrazin. Dieses
wird von der Verlagsgruppe Random House
GmbH
als
PDF

für 18,99 € vertrieben .

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages  für die Anwaltskosten
und den Schadensersatz gefordert.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt.
  2. Bewahren
    Sie die Ruhe.
  3.  Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
    nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
    ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
  4. Nutzen
    Sie die von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzte Frist, sich
    fachanwaltlich beraten zu lassen.
  5. Diese
    von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
    beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
    drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht
Ihre Interessen sondern die von der Verlagsgruppe
Random House GmbH
.
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Waldorf Frommer und „er ist wieder da“ von Timur Vernes

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Bastei
Lübbe AG
angebliches Filesharing an dem ebook Er ist wieder da “ von Timur Vernes ab.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  520,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten ebooks Er ist wieder da “ in
Filesharing-Netzwerken.




Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 520,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.