Die Kanzlei Kornmeier &
Partner mahnt für die EMI
Music Germany GmbH angebliches Filesharing an dem Lied „
Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ des Musikers David Guetta aus dem Chartcontainer Kontor
Top Of The Clubs Vol.60 ab.
Partner mahnt für die EMI
Music Germany GmbH angebliches Filesharing an dem Lied „
Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ des Musikers David Guetta aus dem Chartcontainer Kontor
Top Of The Clubs Vol.60 ab.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert
289,04 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Lieds „ Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)“ des Musikers David Guetta
in Filesharing-Netzwerken.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 150,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 139,04 € geltend.
machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 150,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 139,04 € geltend.
Wie bisher gilt auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier &
Partner Rechtsanwälte:
-
Setzen Sie
sich nicht selbst mit der Kanzlei Kornmeier & Partner in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
Folgen führen. -
Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung des geforderten pauschalen Schadensersatzes verpflichten und
ein Schuldeingeständnis abgeben. -
Aufgrund der
gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. -
Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. -
Prüfen Sie,
ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist
– ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.