Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt aktuell für die Bastei Lübbe AG angebliches Filesharing
an dem Hörbuch „ Er ist wieder da “ von Timur Vernes ab.
an dem Hörbuch „ Er ist wieder da “ von Timur Vernes ab.
Das großartige Hörbuch „Er ist wieder da“ wird gelesen vom unvergleichlichen CHRISTOPH MARIA HERBST. Ein
Genuss. Ich kann verstehen, das man dieses Hörbuch hören will, ja muss.
Genuss. Ich kann verstehen, das man dieses Hörbuch hören will, ja muss.
Und im Zuge der Verfilmung, welche nicht annähernd so viel Spaß macht wie
Buch und Hörbuch, wird eben auch das Hörbuch wieder vermehr nachgefragt.
Buch und Hörbuch, wird eben auch das Hörbuch wieder vermehr nachgefragt.
Worum geht es?
Sommer 2011. Adolf Hitler erwacht auf einem leeren Grundstück in
Berlin-Mitte. Ohne Krieg, ohne Partei, ohne Eva, im tiefsten Frieden, unter
Tausenden von Ausländern. 66 Jahre nach seinem vermeintlichen Ende strandet er
in der Gegenwart und startet gegen jegliche Wahrscheinlichkeit eine neue
Karriere – im Fernsehen. Dieser Hitler ist keine Witzfigur und gerade deshalb
erschreckend real. Und das Land, auf das er trifft, ist es auch: zynisch,
hemmungslos erfolgsgeil und auch trotz Jahrzehnten deutscher Demokratie
vollkommen chancenlos gegenüber dem Demagogen und der Sucht nach Quoten, Klicks
und „Gefällt mir“-Buttons. Eine Persiflage? Eine Satire? Polit-Comedy?
Berlin-Mitte. Ohne Krieg, ohne Partei, ohne Eva, im tiefsten Frieden, unter
Tausenden von Ausländern. 66 Jahre nach seinem vermeintlichen Ende strandet er
in der Gegenwart und startet gegen jegliche Wahrscheinlichkeit eine neue
Karriere – im Fernsehen. Dieser Hitler ist keine Witzfigur und gerade deshalb
erschreckend real. Und das Land, auf das er trifft, ist es auch: zynisch,
hemmungslos erfolgsgeil und auch trotz Jahrzehnten deutscher Demokratie
vollkommen chancenlos gegenüber dem Demagogen und der Sucht nach Quoten, Klicks
und „Gefällt mir“-Buttons. Eine Persiflage? Eine Satire? Polit-Comedy?
(Quelle: Bastei
Lübbe)
Lübbe)
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert
619,50 € für die illegale Verbreitung des urheberrechtlich
geschützten Hörbuches „
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 450,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter
verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 169,50 € , in Höhe
von 619,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 619,50
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür
davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren
mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II
und Tauschbörse III benannt hat, zukünftig auf
die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird
man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen,
dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.