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Kanzlei Nümann + Lang erwacht aus dem jahrelangen Winterschlaf

Manchmal kann man mich ja überraschen. Heut eist mal wieder so ein Tag, flattert doch aus dem Faxgerät Post der Karlsruher Rechtsanwälte Nümann + Lang.


Das allein könnte mich nicht überraschen, aber meine Aktenzeichen stammen aus der Zeit Oktober 2009 bis Februar 2010.


Die Kollegen schreiben mich an, weil die Ansprüche der Mandnaten Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter, je es handelt sich um das Musikwerk Evaluate The Dancefloor“ – (Bravo
The Hits 2009)“, noch nicht komplett erfüllt seien.



Dann kommen die üblichen Ausführungen zu Tauschbörse I, II und III, sowie der Hinweis auf das Urteil des BGH vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13 – Motoradteile, welches nach Ansicht der Kollegen auch hier einschlägig sei. Sehe ich ganz anders, dazu hier mehr.


Aber die Kollegen wollen ja zur schnellen, einfachen und unkomplizierten Beendigung auch nur noch 150,00 €.


Mal sehen, ob ich die Akten noch im Lager finde.