Die Münchner
Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte verschickt
im Auftrag der Berliner Firma Euro-Cities
AG Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch widerrechtliche
Verwendung von Kartenmaterial.
Die Kanzlei Wiedorfer
Rechtsanwälte macht für die Firma Euro-Cities AG, welche die Domain „www.stadtplandienst.de“ betreibt und dort Kartenmaterial zur
Verfügung stellt, welches zur Lizenzierung angeboten wird, Ansprüche nach § 97
ff. UrhG geltend.
Dem Abgemahnten
wird vorgeworfen einen Kartenausschnitt der von der Internetseite „www.stadtplandienst.de“ mittels „Copy & Paste“ übernommen und auf
seiner eigenen Internetseite unerlaubt verwendet zu haben. Dies stellt nach
Ansicht der Meissner & Meissner
Anwaltskanzlei einen Verstoß gegen das Urhebergesetz dar.
Die Kanzlei Wiedorfer
Rechtsanwälte fordert von dem sei der Adressaten der Abmahnung der Euro-Cities AG die sofortige Entfernung
des Kartenmaterial von der Webseite des Abgemahnten, die Unterlassung, welche
nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu
dokumentieren sei, Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorformulierte
Unterlassungserklärung als Anlage beigelegt wird, der Abgemahnte jedoch auch
selbst eine Unterlassungserklärung formulieren könne, sofern die von der
Rechtsprechung aufgestellten Mindestvoraussetzungen zur Beseitigung der
Wiederholungsgefahr beachtet werden würden. Sollte die Unterlassungserklärung
nicht bis spätestens binnen einer Woche, versehen mit dem obligatorischen 13:00
Uhr, bei der Kanzlei Wiedorfer
Rechtsanwälte eingehen, so werde diese der Euro-Cities AG raten, eine
einstweilige Verfügung zu beantragen.
In der Abmahnung heißt es weiter, der Rechteinhaberin Euro-Cities AG stünde als Schadensersatz eine entgangene
Lizenzgebühr mindestens in der Höhe zu, die der Abgemahnte bei einer
vertragsgemäßen Nutzung zu entrichten hätte. Hinzu komme eine Aufwendung für
die Ermittlung und gerichtsverwertbaren Dokumentation des Verstoßes in Höhe von
95,00 €.
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden fordert die Euro-Cities AG den Abgemahnten auf, für
die bisherige Nutzung einen Schadensersatz in Höhe von 1.620,00 € zzgl. der
95,00 € Ermittlungskosten, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.715,00 € zu
zahlen.
Sollte der Abgemahnte jedoch daran interessiert sein, das
Kartenmaterial weiterhin zu nutzen, so wäre die Euro-Cities AG dazu bereit, nach Zahlung der Lizenzgebühr in Höhe
von 1.620,00 € zzgl. MwSt. einen Lizenzvertrag abzuschließen.
In diesem Fall würde die Euro-Cities AG davon absehen,
den Schadensersatz für die bisherige widerrechtliche Nutzung geltend zu machen
und auf Unterlassung zu bestehen.
Einzelheiten und allgemeine Geschäftsbedingungen seien
unter www.euro-cities-ag.de/lizenzen/agb_Karten.html zu finden.
Sodann wird im weiteren Verlauf der Abmahnung darauf
hingewiesen, dass die Beauftragungskosten der Wiedorfer Rechtsanwälte nach
einem Gegenstandswert von 10.000,00 € sowie die Ermittlungs-/Aufdeckungskosten
von 95,00 € auch zu zahlen sind, wenn nunmehr ein Lizenzvertrag abgeschlossen
wird.
Der wichtigste Rat:
Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.
Aus meiner Sicht ist der urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl
nicht ganz unbegründet und die Abmahnung der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG
sollte daher keinesfalls ignoriert werden.
Jedoch sind nach meiner Auffassung die Gebühren für die Nutzung des
Kartenausschnitt der Euro-Cities AG zu hoch angesetzt und in verschiedenen
Urteilen wurden zum Teil erheblich niedriger Sätze für die unberechtigte
Nutzung eines Kartenausschnitt ausgesprochen. Was genau im Einzelfall
angemessen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der
Dauer der Nutzung und der Größe der Karte ab.
Auch hinsichtlich des Streitwerts, der von den Wiedorfer Rechtsanwälten mit 10.000 € angesetzt wird, haben
Gerichte schon erheblich niedrigere Streitwerte für eine unberechtigte
Kartennutzung angesetzt.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer
fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig.
Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen,
prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das
Problem zu erklären.
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems
unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die
Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden,
welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine
Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit
bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email
:info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.