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Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft – NIMROD RECHTSANWÄLTEN mahnen für astragon Sales & Services GmbH Filesharing am Spiel „Euro Truck Simulator 2“ ab

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei   NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der Bezeichnung steckt die  Rechtsanwaltskanzlei Bockslaff & Strahmann Rechtsanwälte GbR, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“. 
In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD RECHTSANWÄLTE  die Verletzung der Rechte der Firma astragon Sales & Services GmbH, vormalig rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH  aus Mönchengladbach. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel  „Euro Truck Simulator 2“. der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 (abgek.: ETS2) ist eine LKW-Simulation, die von dem Spieleentwickler SCS Software entwickelt und veröffentlicht wurde und auf Microsoft Windows, Mac OS X und Linux läuft. Das Spiel wurde am 19. Oktober 2012 veröffentlicht und ist ein direkter Nachfolger von Euro Truck Simulator aus dem Jahr 2008. Der Spieler kann mit verschiedenen LKW durch Europa fahren und verschiedene Frachten transportieren, die er in großen europäischen Städten abholen und ausliefern muss. Während des Spiels kann der Spieler neue LKW und Garagen kaufen und aufrüsten.(Quelle: Wikipedia)
Die NIMROD RECHTSANWÄLTE  fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels  zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die Kanzlei  NIMROD RECHTSANWÄLTE  legt dem Abmahn-Schreiben auch den Entwurf einer vorgefertigten Unterlassungserklärung bei.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE:
  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der NIMROD RECHTSANWÄLTE in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten  Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 6.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 200 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen.
  • Abmahnungen wegen Filesharing der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich bearbeitet.
  • Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Die drei BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
  • Die BGH-Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14I ZR 1/15 – Tannöd , I ZR 43/15I ZR 44/15I ZR 48/15 – Everytime we touch und I ZR 86/15 – Everytime we touch haben massive Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing da sie die Darlegungslast der Abgemahnten drastisch verstärt und ausgedehnt haben. Ebenso wurde wegen der Verjährungsfrist die bisherige Rechtsprechung gekippt. Forderungen aus Filesharing verjähren nicht nach 3, sondern erst nach 10 Jahren.
  • Der BGH hat mit dem  Urteil vom  06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei, so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern der beklagte Anschlussinhaber genüge seiner sekundären Darlegungslast bereits dadurch  dass  er die Zugriffsberechtigten benennt, die aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die Beweislast trage.
  • Der BGH hat ganz aktuell mit dem Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 – Loud nochmals zwei Sachen klargestellt und entschieden: Der Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, die Internetnutzung seines Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen. Hat der Anschlussinhaber jedoch im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will. 
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
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Alter Wein in neuen Schläuchen – rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH verkauft das Spiel „Euro Truck Simulator 2“ jetzt als astragon Sales & Services GmbH – NIMROD RECHTSANWÄLTEN gefällt das

Mir liegen
Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei   NIMROD
RECHTSANWÄLTE
, hinter der Bezeichnung steckt die  RechtsanwaltskanzleiBockslaff
& Scheffen Rechtsanwälte GbR
, vor mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Euro Truck Simulator
2“.
 
In diesen
Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD RECHTSANWÄLTE  die
Verletzung der Rechte der Firma astragon Sales & Services GmbH,
vormalig rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH  aus
Mönchengladbach. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel  „Euro Truck Simulator 2“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Das Computerspiel Euro
Truck Simulator 2 (abgek.: ETS2) 
ist eine LKW-Simulation, die von dem
Spieleentwickler SCS Software entwickelt und veröffentlicht wurde und auf
Microsoft Windows, Mac OS X und Linux läuft. Das Spiel wurde am 19. Oktober
2012 veröffentlicht und ist ein direkter Nachfolger von Euro Truck Simulator
aus dem Jahr 2008. Der Spieler kann mit verschiedenen LKW durch Europa fahren
und verschiedene Frachten transportieren, die er in großen europäischen Städten
abholen und ausliefern muss. Während des Spiels kann der Spieler neue LKW und
Garagen kaufen und aufrüsten.(Quelle: Wikipedia)
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE  
fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00
€ 
Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher
gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE :
·                    
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE  
in Verbindung! Jede noch so
unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·                    
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·                    
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden.
·                    
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten  Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
·                    
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
·                    
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom
8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare
). In diesem Fall
haftet dieses Familienmitglied selbst.
·                    
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom
15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus
 ).
·                    
Der BGH hat mit Urteil vom 12.
Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
 entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
·                    
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit
mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing
 und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite 
und prüft, ob
die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber
überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen
Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte
Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
·                    
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
·                    
Ob und welche Folgen die drei aktuellen
BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I,
Tauschbörse II und Tauschbörse III
 benannt hat,
zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing haben
werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen
Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen, dass
diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtern
werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de 

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Das Spiel „Euro Truck Simulator 2“ läuft wieder im Filesharing – NIMROD RECHTSANWÄLTE gefällt das

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei   NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die
 Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR
, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel
„Euro Truck Simulator 2“. 

In diesen
Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD RECHTSANWÄLTE  die Verletzung der Rechte der Firma rondomedia Marketing und Vertriebs
GmbH 
aus Mönchengladbach, die unter
der gleichen Anschrift firmiert wie der bekannte Hersteller von Computerspielen
der astragon Software GmbH. Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel  „Euro Truck Simulator 2“. der Öffentlichkeit
durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder
selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.

Das
Computerspiel Euro Truck Simulator 2
(abgek.: ETS2)
ist eine LKW-Simulation, die von dem Spieleentwickler SCS
Software entwickelt und veröffentlicht wurde und auf Microsoft Windows, Mac OS
X und Linux läuft. Das Spiel wurde am 19. Oktober 2012 veröffentlicht und ist
ein direkter Nachfolger von Euro Truck Simulator aus dem Jahr 2008. Der Spieler
kann mit verschiedenen LKW durch Europa fahren und verschiedene Frachten
transportieren, die er in großen europäischen Städten abholen und ausliefern
muss. Während des Spiels kann der Spieler neue LKW und Garagen kaufen und
aufrüsten.(Quelle: Wikipedia)

Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE :
  • Setzen Sie
    sich nicht selbst mit der Kanzlei
    NIMROD
    RECHTSANWÄLTE 
    in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben
    Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich
    dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund
    der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
    Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten  Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen
    Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
    worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
    die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der
    Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
    haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In
    diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben
    Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
    der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
    Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
    keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
    hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH
    hat mit
    Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
    gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
    Abmahnungen wegen Filesharing
    und über 100
    Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft,
    ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
    Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
    einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden
    Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung
    komplett abzuweisen
  • Für den
    Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als
    Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Ob und
    welche Folgen die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015,
    welche der BGH ganz originell
    Tauschbörse I, Tauschbörse II
    und Tauschbörse III
    benannt hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
    Filesharing haben werden, wird man ganz sicher erst nach der
    Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können.
    Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die
    Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch
    oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen
    Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

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NIMROD Rechtsanwälte fahren/mahnen jetzt auch auf den Euro Truck Simulator 2 ab

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die  Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR
, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „“.
In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD
RECHTSANWÄLTE
 die Verletzung der
Rechte der Firma rondomedia Marketing
und Vertriebs GmbH  
aus Mönchengladbach.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel  Euro Truck Simulator 2“. der Öffentlichkeit
durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder
selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.

Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe € 1.336,90 Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann
die Angelegenheit erledigt.

Mit der Firma rondomedia
Marketing und Vertriebs GmbH
hat die Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  neben
dem Hersteller von Computerspielen der astragon
Software GmbH
einen weiteren Mandanten aus der Branche akquirieren können.
Das beide Firmen unter der gleichen Anschrift zu finden sind mag da Zufall
sein.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie
den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des
Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie
die von der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
Kontakt aufnehmen,
denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.


Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
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Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären