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Wenn der Zeuge Ben Perino keinen Bock mehr hat für BaumgartenBrandt durch die Republik zu reisen …

schickt er dem Gericht ein Fax, in welchem er erklärt, dass er zu den Ermittlungen seiner Firma Guardaley Ltd. für die Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte im Vorfeld von Abmahnungen wegen angeblichen Filesharing nichts wisse.

Ich hatte hier ja bereits über eine erkenntnisreiche Beweisaufnahme mit der Zeugeneinvernahme des Herrn Benjamin Perino berichtet, welche zu dem gleichen Ergebnis geführt hat, nämlich dass sich Herr Perino, der immer gebetsmühlenartig als Zeuge in den Klagen der Kanzlei BaumgartenBrandt für die Tatsache der ordnungsgemäßen Ermittlung benannt wird, an nichts erinnern könne  und er die Ermittlungen auch nicht selbst durchgeführt habe, er zudem seit 2011 für die Kanzlei BaumgartenBrandt nicht mehr tätig sei und denen auch alle Unterlagen habe zukommen lassen.

Kollege Andreas Schwartmann hätte nun das Vergnügen haben sollen vor dem AG Düsseldorf den Zeugen Ben Perino befragen zu dürfen. Dieser kam nicht, sondern hatte Tags zuvor per Fax angekündigt nichts zu wissen und so keine neuen Erkenntnisse beisteuern zu können.

Auf das Urteil darf man gespannt sein, denn dem Gericht bleibt nur zu urteilen, dass die Kanzlei BaumgartenBrandt falsch vorträgt, behauptet sie doch der Zeuge Ben Perino könne bezeugen, dass die Ermittlungen richtig und damit der Vorwurf des widerrechtlichen Filesharings erwiesen sei, während dieser aussagt und im Fax (liegt hier vor) schreibt, dass er genau das nicht könne.

Und dass der unwissende Zeuge bei angeblich 30.000 verschickten Abmahnungen und reichlichen Terminen nicht überall hin möchte kann ich sogar verstehen.

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Filesharing: AG Bielefeld weist Rechtsanwälte BaumgartenBrandt in zwei weiteren Fällen in die Schranken, mit jeweils anderer Begründung

Es ist ja immer ein schöner Moment, wenn der Postbote, sofern er nicht streikt, die Post austrägt und dabei auch noch zwei erfolgreiche Urteile einwirft. So auch heute. Das Amtsgericht Bielefeld hat in zwei weiteren Fällen, in denen die IT-Kanzlei Gerth zwei ehemals von der Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte abgemahnte Telefonanschlussinhaber in Klagen wegen Schadensersatz und Ersatz der (wohl nie) ausgezahlten Rechtsanwaltsgebühren verteidigt hat.

Interessant ist aber der Umstand, dass die beide Richter des AG Bielefeld unterschiedliche Ansätze für die Klageabweisung gewählt haben.

Während in der Sache 42 C 656/14, betrieben von der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der KSM GmbH, im Sinne der Rechtsauffassung des LG Bielefeld zur 3jährigen Verjährungsfrist entschieden worden ist, dass der Mahnbescheid die Verjährung mangels Konkretisierung nicht gehemmt hat, liest sich das  Urteil gegen die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, diese auch wieder vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, Az. 42 C 842/14, wie eine Zusammenfassung und Analyse der sekundären Darlegungslast in Zusammenhang mit den Anforderungen im familiären Zusammenhang.

Auf neun (9) Seiten bekommt die Klägerin erklärt wie die Sekundäre Darlegungslast nach dem im BearShare-Urteil des BGH (Urteil vom 08.01.2014 – Az. I ZR 169/12) auszulegen ist warum die nach Ansicht des Richters Pohlmann auch die ob ihrer überhöhten Anforderungen gerade an die sekundäre Darlegungslast falschen Entscheidungen des LG München (Az. 1 S 26548/13), AG Düsseldorf ( Az. 57 C 9062/14) und AG Koblenz Az. 152 C 887/14) nicht anwendbar sind.

Insbesondere auch die Besonderheit des Schutzes der Familie (Art. 6 GG) und den Auskunftsanspruch im Näheverhltnis des § 383 ZPO wird im Urteil ausführlich gewürdigt.

Beide Urteile verdeutlichen, dass es die Abmahnkanzleien am Gerichtsstandort Bielefeld extrem schwer haben mit ihren Forderungen durchzudringen.

Eine der Kanzleien mit dem wohl größten Output an Abmahnungen, die Kanzlei Waldorf Frommer, hat dies wohl erkannt. Was selbstverständlich nur eine reine Mutmaßung meinerseits ist, aber wenn man sich den Blogeintrag der Kanzlei Waldorf Frommer vom 06. Mai 2015 ansieht, welcher nicht ganz unbescheiden den Titel:  *Update* Nach dem Wegfall des „Fliegenden Gerichtsstands” – Rechteinhaber klagen bundesweit. Mit Erfolg! trägt fällt sofort auf, dass die Kanzlei Waldorf Frommer über kein positives Urteil, welches sie vor dem Amtsgericht Bielefeld erstritten hätte, berichtet.

Dies kann Zufall sein, der zuständige Mediensachbearbeiter der Bielefeld-Verschwörung erliegen sein oder entsprechende Urteile einfach vergessen haben oder auch dem Umstand zu verdanken sein, dass niemand aus dem Beritt des AG Bielefeld Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing an Werken der von der Kanzlei Waldorf Frommer vertretenen Rechteinhaber begeht – was die hier vorliegenden Abmahnungen nicht bestätigen – oder was auch immer.

Ich glaube aber einfach es gibt, zumindest Stand heute, keine solchen Urteile und Abmahnkanzleien haben es auf Grund der gefestigten Rechtsprechung des AG Bielefeld und des LG Bielefeld ziemlich schlechte Karten, zumindest wenn die Abgemahnten anwaltlich ordentlich vertreten werden.