Die Berliner
Rechtsanwaltskanzlei Denecke Priess
& Partner verschickt derzeit wieder, ich hatte hier
im März darüber berichtet, Abmahnungen wegen der widerrechtlichen Nutzung von
Fotos der Kölner Firma laif Agentur für Photos & Reportagen
GmbH auf eigenen Webseiten.
Neben der
Löschung des Fotos bzw. Vernichtung der Datei wird auch die Abgabe einer die
Wiederholungsgefahr ausschließenden Unterlassungserklärung gefordert.
Selbstverständlich
sollen dann noch die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Denecke Priess & Partner bezahlt
werden und für die unberechtigte Nutzung ein Schadensersatz aus Lizenzanalogie.
Das
widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem
anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber
(Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Fraglich ist
bei diesen Abmahnungen, ob die Firma laif Agentur für Photos & Reportagen
GmbH tatsächlich sämtliche Urheber-
bzw. Nutzungsrechte an den Bildern hat.
Dies bedarf
aber einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht
versierten Fachanwalt.
Abgemahnte
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.