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Wettbewerbsrecht: Wieder einmal macht sich ein Hobbyjurist auf den Weg und mahnt selber ab, diesmal Furkan Celik für die Bagxnet UG

Immer wieder glauben kleine Händler, oder auch mittelgroße, es sei lukrativer neben  statt dem Handel mit allerlei Gedöns, das notwendige Geld mittels wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu verdienen.

So auch der Geschäftsführer Furkan Celik der Firma Bagxnet UG (haftungsbeschränkt)
aus der Roßbacherstr. 15 in 63849 Leidersbach.

In seinem Schreiben erklärt der Abmahner  Furkan Celik, dass die Bagxnet UG Betreiberin
des Groß- und Einzelhandels-Shops Bagxnet
sei und Handyzubehörteile, wie beispielsweise Leder-Hüllen, verkaufe. Wobei er
vergisst mitzuteilen, dass der eBay-Shop in den letzten 6 Monaten ganze 4
Bewertungen  erhalten hat. Ob man da noch von Handel oder gar Wettbewerb sprechen kann?

Dem abgemahnten eBay-Händler wird aber vorgehalten, in direktem Wettbewerb
mit der Firma Bagxnet UG zu stehen. Ich habe da meine Zweifel.

Nunmehr glaubt die Firma Bagxnet UG
festgestellt zu haben, dass der abgemahnte eBay-Händler mit der Erstellung einer irreführenden
Artikelbeschreibung / Artikelbezeichnung gegen das  Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (§ 3 UWG)
verstoßen habe und deshalb abgemahnt werden müsste.

Der abgemahnte Händler wird dazu aufgefordert, die
Artikelbezeichnungen / Artikelbezeichnung umgehend zu korrigieren, ein solches
Verhalten künftig zu unterlassen und die als Anlage zur Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung
in einer sportlichen (und weil zu kurzen und deshalb unrechtmäßigen) Frist von nicht einmal 3 Tagen
zurückzusenden.

Weiter meint der Hobbyjurist, um nicht zu sagen Hobby-Abmahnanwalt,  Furkan
Celik
in der Abmahnung ausführen zu können, dass der Firma Bagxnet UG nach § 9 UWG selbstverständlich Schadensersatzansprüche zustehen
würden.


Diese werden
dann auch gleich in der stolzen Höhe von
551,00 €
geltend gemacht. Immerhin sei das dann inklusive Mehrwertsteuer.

Sollte der Empfänger der Abmahnung das Angebot zu einer außergerichtlichen
Einigung nicht annehmen und der Aufforderung nicht in vollem Umfang
fristgerecht nachkommen, würde die Firma Bagxnet
UG
rechtliche Schritte einleiten und den Fall nach Ablauf der Frist den
Fall an ihren  Fachanwalt weiterleiten.
Der namentlich
 nicht benannte Fachanwalt wird sich
bestimmt freuen, weil er dann ja keine Kosten mehr geltend machen kann, denn
notwendige Kosten der Rechtswahrnehmung stehen ihm dann nicht mehr zu, hat doch
der im Wettbewerbsrecht bewanderte Geschäftsführer Furkan Celik die Abmahnung wohlfeil formulieren können und damit
auch ohne Hilfe eines Profis die Wahrung seiner Rechte selbst in die Hand
genommen.

In der der Abmahnung der Bagxnet UG
(haftungsbeschränkt) beigefügten sowie vorformulierten
Unterlassungserklärung heißt es wörtlich:

„Hiermit verpflichte ich (…) mich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und
ohne Präjudiz, aber gleichwohl rechtsverbindlich – gegenüber Bagxnet UG
(haftungsbeschränkt), Rossbacher Str. 15, 63849 Leidersbach – im Folgenden dem
Unterlassungsgläubiger –

es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällig
werdenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der
Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall
vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es ab sofort zu unterlassen,
irreführende Artikelbeschreibungen / Artikelbezeichnungen der aufgeführten
Artikel auf dem Handelsmarkt eBay und anderen Internetplattformen, zu nutzen.

Die Unterlassungsverpflichtungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung
einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen
Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als
rechtmäßig abgegeben.“.

Die Unterlassungserklärung liest sich so, als sei die Bagxnet UG (haftungsbeschränkt) einmal selbst abgemahnt worden
und hätte dann von einem Profi eine Unterlassungserklärung gestrickt bekommen.
Mit dem Schönheitsfehler, dass eine solche Unterlassungserklärung nicht
unterschrieben werden sollte.

Bevor Sie also
voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit
einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (UWG) und Verstößen
dagegen befasst,  beraten lassen.
Denn ich kann
nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,
da diese nach meiner Auffassung deutlich zu weit gefasst ist.
Allein die
Formulierung
„…es ab sofort zu unterlassen,
irreführende Artikelbeschreibungen / Artikelbezeichnungen der aufgeführten
Artikel auf dem Handelsmarkt eBay und anderen Internetplattformen, zu nutzen.“

ist zu
unkonkret gefasst und öffnet weiteren Abmahnungen oder auch der Geltendmachung
einer Vertragsstrafe Tür und Tor.

Ich bezweifle
auch, dass der geltend gemachte Schadensersatzanspruch tatsächlich besteht. Die
Ankündigung des Geschäftsführers Furkan
Celik
, den Fall nach Ablauf der Frist an den Fachanwalt weiterzuleiten,
sollte Sie ebenfalls nicht dazu veranlassen, die Ansprüche ungeprüft zu
erfüllen.

Ignorieren
Sie die Abmahnung jedoch nicht und lassen Sie sich fachanwaltlich beraten.
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32
(kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung
setzen