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Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB für MSC Technologies Systems GmbH wegen Verwendung der Marke „GALAXY“

Die MSC Technologies Systems GmbH aus
Freiburg  lässt durch  die  Kanzlei Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München
eine Abmahnung u.a. wegen der rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung „GALAXY“
 aussprechen.  
Die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel
Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB
hat früher schon für die
vorherige Markeninhaberin, die DSM
Computer GmbH,
die Verwendung der Marke „GALAXY“ abgemahnt.
Der Abgemahnte wird darüber informiert, dass die Abmahnerin Inhaberin verschiedener
eingetragener deutscher und europäischer Marken sei, so etwa „GALAXY“,
welche sowohl als
Gemeinschaftsmarke, als auch als deutsche Marke geschützt sei.   
Die deutsche Marke ist registriert u.a. für Computer, Mikroprozessoren und
Teile von Computern. Die Gemeinschaftsmarke ist registriert u.a. für
elektrische, elektronische und optische Nachrichten-, Bild-, Text-, Sprache-
und Datenaufnahme-, -verarbeitungs-, -sende-, -übertragungs-, -vermittlungs-,
-speicher- und -ausgabegeräte, jeweils für Computer, einschließlich Computer
und hauptsächlich daraus bestehende Computersysteme, insbesondere Supercomputer
und -systeme; Stromrichter; Mikroprozessoren; elektrische Anlagen, bestehend
aus der Kombination vorgenannten Apparate und Geräte.
Die Abmahnschreiben beziehen sich auf Angebote auf dem Online-Marktplatz
amazon. Konkret geht es um den Vorwurf der markenrechtswidrigen Benutzung der
Angabe „Galaxy“ für Computer-Grafikkarten.
In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen 
§ 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt und
mitgeteilt, dass der Markeninhaberin MSC Technologies Systems GmbH entsprechende
Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.
Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
gefordert.
Die dem Schreiben als Entwurf beiliegende vorformulierte Erklärung enthält
eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe, die für jeden
Fall der Zuwiderhandlung von der MSC
Technologies Systems GmbH
angemessen im Sinn von § 315 BGB festzusetzen und
bei Streit über die Angemessenheit vom Landgericht München I zu überprüfen ist.
Des Weiteren enthält die Erklärung eine Verpflichtung zur Zahlung der
Abmahnkosten (Rechts- und Patentanwälte) werden auf Grundlage eines
Gegenstandswertes von 200.000,00 € in Höhe von jeweils einer 1,5 Gebühr.

Allein die Geltendmachung von Patentanwaltkosten sind nicht angemessen, da der BGH, zuletzt Kosten des Patentanwalts IV –  Urteil vom 10.05.2012, Az.: I ZR 70/11 in mehreren Entscheidungen festgelegt hat, dass Patentanwälte bei markenrechtlichen Abmahnungen nicht hinzugezogen werden müssen.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (
MarkenG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
 beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über
alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den
Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, 
per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen