Die Schweizer Firma
Elite Film AG aus Zürich lässt derzeit über die Dortmunder
Rechtsanwaltskanzlei APW Rechtsanwälte – das
Buchstabenkürzel steht für die Namensgeber Auffenberg, Petzold und Witte – urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.
Den Empfängern wird vorgeworfen den US-amerikanischen Horror-Western „Gallowwalkers“ des Regisseurs Andrew Goth über sog.
Internettauschbörsen bzw. P2P-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht
und damit eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing begangen zu haben.
Elite Film AG aus Zürich lässt derzeit über die Dortmunder
Rechtsanwaltskanzlei APW Rechtsanwälte – das
Buchstabenkürzel steht für die Namensgeber Auffenberg, Petzold und Witte – urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.
Den Empfängern wird vorgeworfen den US-amerikanischen Horror-Western „Gallowwalkers“ des Regisseurs Andrew Goth über sog.
Internettauschbörsen bzw. P2P-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht
und damit eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing begangen zu haben.
Die APW
Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00 € (Schadensersatzbetrag
in Höhe von 380,00 € und
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00 €).
Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00 € (Schadensersatzbetrag
in Höhe von 380,00 € und
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00 €).
Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei APW Rechtsanwälte :
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der APW Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so
unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 815,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7
31 32,
31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.