Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel
„American Truck Simulator“. In
diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei
NIMROD RECHTSANWÄLTE die Verletzung der Rechte der Firma astragon Sales & Services GmbH aus Mönchengladbach,
die unter der gleichen Anschrift firmiert wie der bekannte Hersteller von
Computerspielen der rondomedia Marketing
und Vertriebs GmbH .
Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel
„American Truck Simulator“. In
diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei
NIMROD RECHTSANWÄLTE die Verletzung der Rechte der Firma astragon Sales & Services GmbH aus Mönchengladbach,
die unter der gleichen Anschrift firmiert wie der bekannte Hersteller von
Computerspielen der rondomedia Marketing
und Vertriebs GmbH .
Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel „American Truck Simulator“. der Öffentlichkeit
durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder
selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.
Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel „American Truck Simulator“. der Öffentlichkeit
durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder
selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.
Zu den aktuell abgemahnten Computerspielen neben dem „American Truck Simulator“. gehören der Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE:
Euro
Truck Simulator 2,
Truck Simulator 2,
Worms
Clan War,
Clan War,
Spintires Offroad Truck-Simulator,
Rettungswagen-Simulator 2014
Train Fever, Computerspiel,
TransOcean: The Shipping Company,
Landwirtschaftssimulator
2013,
2013,
Bausimulator
2015, Computerspiel,
2015, Computerspiel,
Bus
Simulator 2012, Computerspiel,
Simulator 2012, Computerspiel,
Landwirtschaftssimulator
2015
2015
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
RECHTSANWÄLTE fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE :
- Setzen Sie
sich nicht selbst mit der Kanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich
dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich bzw.
jemanden mit speziellen Kenntnissen im Recht der
Computerspiele überprüft werden. - Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Inwieweit die aktuellen
Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder