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Bootlegs – Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte mahnen DVD „Genesis Live – Wembley Stadium – July 1987“ ab

Die Hamburger
Kanzlei Gutsch & Schlegel
Rechtsanwälte in Partnerschaft
hat auch im Bereich der Abmahnungen für
Bootlegs das Geschäft der ehemaligen Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte übernommen.  Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft versendet nun
Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher
Bootlegs
im Internet an Werken der
 Gelring Ltd., 25
Ives Street, SW3 2 ND London
“. Bei der Gelring Ltd. soll es sich um die
gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Musikgruppe Genesis handeln.
Die Abmahnungen
werden wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung
bzw. den Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen. Vorliegend soll der
DVD-Bildtonträger „Genesis Live –
Wembley Stadium – July 1987
“ ein solcher Bootleg sein.
„Bootlegs“
sind  Zusammenstellungen bzw.
Konzertmitschnitte die von Dritten vorgenommen wurden und waren zum
Herstellungszeitpunkt teilweise noch legal in Europa anbietbar.
Aufgrund diverser
Gesetzesänderungen zur Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere
aufgrund des Beitritts der USA zu einem Urheberrechtsabkommen wurden viele
solcher Bootlegs aber nachträglich illegal.
Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit
einzig bekannte Kanzlei war, die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs
abmahnt, dürfte nun die neue Kanzlei Gutsch
& Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
weitere Abmahnungen verschicken.
Was
fordert die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft in der
Abmahnung?
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel forderte den
Abgemahnten zur Unterlassung des Angebots sowie zur Herausgabe oder Vernichtung
der Bootlegs auf. Außerdem wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 €
sowie Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 269,50 €
geltend gemacht, insgesamt also 369,50 €.
Darüber hinaus
behält sich die Kanzlei Gutsch &
Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
die Geltendmachung etwaiger
Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten Auskunft vor.
Abgemahnte
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig
mit dem Urheberrecht  (
UrhG)
befasst oder einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,
 beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrechtund Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,  Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren
können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck der Überprüfung der Abmahnung senden Sie
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Aufgrund der
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des
Urheberrechts und der klaren Spezialisierung kann ich Ihnen schnell und
kompetent weiterhelfen.

Ich berate und
vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!