Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt auch im Jahr 2015 wieder Verletzungen von Urheberrechten an Fotos und Bildern ab.
Es liegen mir mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten. In diesen Abmahnungen monieren die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Verletzung der Rechte der Firma Getty Images, Inc. . Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen. Insbesondere wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.
Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung gefordert.
Im ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird entgegen der sonstigen Praxis der Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der Auskunft berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.
In weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell 4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.
Diese Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto ausmachen würden.
Auffällig an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer Website bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.
Das widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Fraglich ist bei diesen Abmahnungen, ob Getty Images, Inc. tatsächlich sämtliche Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den Bildern hat.
Dies bedarf aber einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht versierten Fachanwalt.
Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen kann.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
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