So oder so ähnlich könnte ich ja werben.
Werbung ist ja alles. Sagt man.
Denn tatsächlich bietet die Kombination der Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, Ratsuchenden die Sicherheit mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, der zum einen von der rechtlichen Materie gewisse Kenntnisse hat, aber auch die technischen Zusammenhänge erläutern kann.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Und wenn man dazu noch, wie einige andere Kanzleien, die über die Jahre angesammelten Fallzahlen der bearbeiteten Abmahnungen anführt, dann wäre die Werbung komplett.
Aber was sind denn bearbeitete Fälle? Sind das die erstellten modifizierten Unterlassungserklärungen? Oder sind es die mit Vergleich abgeschlossenen Fälle? Oder gar die gerichtlichen Fälle? Und dort die mit Vergleich abgeschlossenen? Oder die, bei denen die Klagen der Abmahner abgewiesen worden sind?
Das sagt keiner der Kollegen, die mit tausenden Abmahnfällen werben.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann nach den Setzbaukästen, die im Internet kursieren jeder erstellen. Mal gut, mal weniger gut.
Und Preisdumping könnte auch jeder mitmachen. Das Motto „Geiz ist geil“ findet zunehmend auch bei der Suche nach juristischen Dienstleistungen Anwendung.
Markenrechtliche Abmahnungen werden für 150,00 € oder gar 99,00 € bearbeitet. Klar, mit einem schlanken Kanzleisystem mag das erste Standardschreiben mit modifizierter Unterlassungserklärung an die Abmahnkanzlei formuliert werden. Und dann?
Wer aber mit einem Mandanten spricht oder telefoniert, tut dies selten unter 20 Minuten. Dann die Schreiben erstellen, Durchschriften fertigen und dem Mandanten zukommen lassen. Die erste Stunde ist schnell rum.
Und dann kommen die Antwortschreiben der abmahnenden Kanzleien, also das gleiche nochmal. Bei einigen Kanzleien bis zu 5 oder 6 Mal.
Vor allem muss der Schadensersatz diskutiert werden, denn im Gegensatz zum den Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing wird bei markenrechtlichen Abmahnungen auch immer der Schadensersatz und die Gebühren der den Markeninhaber vertretenen Rechtsanwälte geltend gemacht.
Und da macht es dann doch nicht die Masse.
Der Preis ist nicht alles, denn wer 815,00 € oder 3.000,00 € nicht an die Abmahner zahlen will, sollte eventuell doch auch andere Kriterien in seine Anwaltssuche einfließen lassen.
Es zahlt sich aus.