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Fotorecht – Urheberrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Giese Rechtsanwälte für Herrn Dipl.-Ing. Folkert Knieper

Die
Hamburger Kanzlei Giese
Rechtsanwälte
verschickt derzeit Abmahnungen wegen der widerrechtlichen
Nutzung von Fotos des Bremer Fotografen Folkert
Knieper
auf eigenen Webseiten. Der Lebensmittel- und Speisefotograf  Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper betreibt mit seiner Frau Marion Kniepert das beliebte Internetportal
Marions-Kochbuch.de,
auf dem man mittlerweile über 6.000 Rezepte für Gerichte mit Fotos und
sonstigen Angaben findet.

Neben
der Löschung des Fotos bzw. Vernichtung der Datei wird auch die Abgabe einer
die Wiederholungsgefahr ausschließenden Unterlassungserklärung gefordert, sowie
Auskunft und einen nach der sog. „MFM-Tabelle“ berechneten Lizenzschadenersatz wegen
der Verletzung urheberrechtlich geschützter Fotografien
Selbstverständlich
sollen dann noch die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Giese Rechtsanwälte bezahlt werden und
für die unberechtigte Nutzung ein Schadensersatz aus Lizenzanalogie.
Das
widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem
anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber
(Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Fraglich
ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog.
„MFM-Tabelle“
oder die Honorarempfehlung
der VG Bild und Kunst zur Berechnung
des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche 
hat das AG
Düsseldorf (57 C 4889/10
) entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne von § 72 UrhG und nicht um ein Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt, können bei der Bemessung des Schadens nicht die
Honorarempfehlung der VG Bild und Kunst herangezogen werden
“.

Das
OLG Hamm, ich habe
hier
dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014,
Az.
22 U 98/13    
 mit der Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen
der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen
Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ
nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos
befasst.
Diese
Punkte, aber auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die
Bedeutung der „Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung
notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im
Fotorecht
versierten Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich
schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht  (
UrhG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,
 beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber
der  
IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den
Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei
mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, 
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen