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Ein neuer Fisch im Abmahntümpel: Rechtsanwalt Stefan Tabbert mahnt für Steffen Beetz Verstöße gegen § 2 PAngV ab

Der Rechtsanwalt Stefan Tabbert  Treptower Str. 6, 17109 Demmin verschickt derzeit im Auftrag von Herrn Steffen Beetz, Apollonienmarkt 1, 17109 Demmin Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße  gegen die Preisangabenverordnung  auf der Internetplattform eBay. Gegenstand der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) weil angeblich der Grundpreis bei Verkäufen von Parfum fehlt. Zu dem mögliche Verstoß gegen § 2 PAngV hatte ich schon hier etwas geschrieben.

Bei Herrn Steffen Beetz angeblich handelnd unter Pfandleiher-Cash-Back /Germany Company, nur dass Im Impressum der Seite  http://www.pfandhaus-cashback.de/impressum/ ein Herr Henry Beetz als Inhaber steht. Ein Herr Steffen Beetz findet sich nur als Inhaber von einem Sonnenstudio und einer Videothek. Aber eventuell wird dort ja mit Parfum gehandelt. Über das Internet verkauft Herr Steffen Beetz offenbar nichts, was für die  Frage des Wettbewerbsverhältnisses und damit der Aktivlegitimation nicht ganz unerheblich ist.

Abgemahnt werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay.

Es wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber hinaus fordert Rechtsanwalt Stefan Tabbert  gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten in Höhe von 745,40 € auf der Basis eines Gegenstandwertes von 10.000,00 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von Rechtsanwalt Stefan Tabbert gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Stefan Tabbert  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit Rechtsanwalt Stefan Tabbert  Kontakt aufnehmen.

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
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Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen Preisangabenverordnung auf eBay.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe
Köln e.V.
verschickt derzeit Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße  gegen die Preisangabenverordnung  auf der Internetplattform eBay. Gegenstand
der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb) weil angeblich der Grundpreis fehlt. Zu dem mögliche Verstoß gegen
§ 2 PAngV hatte ich schon
hier etwas geschrieben.

Es wird gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der
Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber
hinaus fordert der Verein gegen Unwesen
in Handel und Gewerbe Köln e.V.
 gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der
durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten in Höhe von 196,35 € .
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie
nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung
nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie
die von dem  Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von dem  Verein
gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
 gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
droht.
Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit dem  Verein
gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
 Kontakt aufnehmen.

Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstoßes gegen Preisangabenverordnung bei eBay

In
letzter Zeit werden verstärkt Verkäufer auf der Verkaufsplattform eBay mit
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen überzogen, weil diese gegen die Preisangabenverordnung
 verstoßen haben sollen. Abgemahnt wird
vor allem die die fehlende Angabe des Grundpreises bei den Sofortkaufangeboten
bei eBay. Das Gebot der Angabe des Grundpreises ist in
§ 2 PAngV geregelt.

§ 2 PAngV
sieht folgendes vor:

(1) Wer Letztverbrauchern
gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in
Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch
den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß
Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als
Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen
wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit
dem Endpreis identisch ist.

(2) Wer
Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger
Weise unverpackte Waren, die in deren Anwesenheit oder auf deren Veranlassung
abgemessen werden (lose Ware), nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter
Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis gemäß Absatz 3 anzugeben.

(3) Die Mengeneinheit
für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder
1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen
üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit
für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht
oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den
Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm
oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die
üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100
Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu
verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei
denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene
Abtropfgewicht zu beziehen.

(4) Bei
Haushaltswaschmitteln kann als Mengeneinheit für den Grundpreis eine übliche
Anwendung verwendet werden. Dies gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel,
sofern sie einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zusätzlich zur
Gesamtfüllmenge angegeben ist.

Dies bedeutet
übersetzt:


  • Bei
    Mengen kleiner 10 Gramm oder Milliliter ist keine Angabe des Grundpreises
    erforderlich,



  • Bei
    Mengen von 11 Gramm oder Milliliter bis 250 Gramm oder Milliliter muss der
    Grundpreis pro 100 Gramm oder Milliliter lauten,



  • Bei
    Mengen größer  250 Gramm oder Milliliter
    muss der Grundpreis pro 1 kg oder 1 Liter angegeben werden,



  • Für
    Wasch- und Reinigungsmittel gelten Ausnahmen.

Weitere
Ausnahmen sind in § 9 PAngV normiert. So ist bei Auktionen gem.
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 PAngV grundsätzlich keine Angabe des
Grundpreises  erforderlich.

Wie
bei allen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, gilt auch bei denen wegen
fehlender Angabe des Grundpreises der Grundsatz, dass die Unterwerfung nicht
mittels der in der Regel mitgeschickten Unterlassungserklärung erfolgen sollte,
sondern durch eine modifizierte Unterlassungserklärung eines Spezialisten.

Dieser
wird die Unterlassungserklärung möglichst genau formulieren, damit in Zukunft
nicht mehr zu unterlassen ist, als abgemahnt wurde und Ihnen helfen die
eBay-Angebote so zu gestalten, dass mögliche 
Vertragsstrafen in Zukunft vermieden werden können.

Lange
Zeit galt es als ausreichend, innerhalb der eigentlichen Angebotsseite den Grundpreis
irgendwie in unmittelbarer Nähe zum Endpreis zu platzieren.

Das
LG Bochum (
Beschluss
vom 19.06.2013
, Az.: I-13 O 69/13) hat nun aber entschieden, dass es
für eine Grundpreisangabe auf der Verkaufsplattform eBay nicht ausreiche, wenn
diese erst durch einen sog. Mouseover-Effekt erscheint.

Aus
den Urteilsgründen:

“ (…) Der
Verfügungsbeklagte hat nach Auffassung der Kammer gegen § 2 Abs. 1
Preisangabenverordnung, wonach neben dem Endpreis auch der Preis je
Mengeneinheit in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzuzeigen ist, verstoßen.
Der Verbraucher muss in der Lage sein, beide Preise auf einen Blick
wahrzunehmen (BGH
I ZR 163/06, Urteil vom 26.02.2009, GRUR
2009, 982
; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage 2012, § 2 Rdnr.
3). § 2 Preisangabenverordung gilt auch für die Einstellung von Angeboten
auf der f-Übersichtsseite. Es reicht nicht aus, dass der Grundpreis erst bei
Bewegen der Mouse über die entsprechende Bildschirmstelle angezeigt wird.
(…)“

Abmahnung wegen
Wettbewerbsverstoß erhalten? – Was ist zu tun?

Handeln
Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des
Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen
Sie die von der abmahnenden Kanzlei gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung
auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für
die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der abmahnenden
Rechtsanwaltskanzlei Kontakt aufnehmen.

Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?

Zunächst
einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir
die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu
erklären. 

Ich
werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems
unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die
Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden,
welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine
Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit
bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.