Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt wieder für den Rechteinhaber
DigiRights
Administration GmbH
Administration GmbH
ab. Aktuell wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Tonaufnahme „
FKCLUB – The Strange Art“ bzw.
der der widerrechtliche Upload der Tonaufnahme, das sog. Filesharing zum Anlass
der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen. Die Tonaufnahme
befindet sich in dem Computerspiel „Grand Theft Auto V“ kurz „GTA 5“ oder
„GTA V“.
FKCLUB – The Strange Art“ bzw.
der der widerrechtliche Upload der Tonaufnahme, das sog. Filesharing zum Anlass
der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen. Die Tonaufnahme
befindet sich in dem Computerspiel „Grand Theft Auto V“ kurz „GTA 5“ oder
„GTA V“.
Die Firma DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
Es wird neben der Forderung auf
sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe einer mitgeschickten
vorformulierten Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 600,00 € abzugelten.
sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe einer mitgeschickten
vorformulierten Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 600,00 € abzugelten.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog.
Sammelabmahnungen aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig
Verstöße an mehreren Liedern abgemahnt.
Sammelabmahnungen aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig
Verstöße an mehreren Liedern abgemahnt.
Abmahnungen wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen
häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers
/ Samplers / Compilation. Es besteht daher die begründete Gefahr von weiteren
Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers
/ Samplers / Compilation. Es besteht daher die begründete Gefahr von weiteren
Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian:
- Setzen Sie
sich nicht selbst mit Rechtsanwalt
Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde
zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich
dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In
diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst. - Haben
Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH
hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft,
ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden
Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung
komplett abzuweisen - Für den
Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als
Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und
welche Folgen die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015,
welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II
und Tauschbörse III benannt hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing haben werden, wird man ganz sicher erst nach der
Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können.
Schon jetzt lässt sich aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die
Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch
oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen
Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.