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Bootlegs – Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte mahnen DVD „Genesis Live – Wembley Stadium – July 1987“ ab

Die Hamburger
Kanzlei Gutsch & Schlegel
Rechtsanwälte in Partnerschaft
hat auch im Bereich der Abmahnungen für
Bootlegs das Geschäft der ehemaligen Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte übernommen.  Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft versendet nun
Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher
Bootlegs
im Internet an Werken der
 Gelring Ltd., 25
Ives Street, SW3 2 ND London
“. Bei der Gelring Ltd. soll es sich um die
gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Musikgruppe Genesis handeln.
Die Abmahnungen
werden wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung
bzw. den Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen. Vorliegend soll der
DVD-Bildtonträger „Genesis Live –
Wembley Stadium – July 1987
“ ein solcher Bootleg sein.
„Bootlegs“
sind  Zusammenstellungen bzw.
Konzertmitschnitte die von Dritten vorgenommen wurden und waren zum
Herstellungszeitpunkt teilweise noch legal in Europa anbietbar.
Aufgrund diverser
Gesetzesänderungen zur Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere
aufgrund des Beitritts der USA zu einem Urheberrechtsabkommen wurden viele
solcher Bootlegs aber nachträglich illegal.
Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit
einzig bekannte Kanzlei war, die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs
abmahnt, dürfte nun die neue Kanzlei Gutsch
& Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
weitere Abmahnungen verschicken.
Was
fordert die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft in der
Abmahnung?
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel forderte den
Abgemahnten zur Unterlassung des Angebots sowie zur Herausgabe oder Vernichtung
der Bootlegs auf. Außerdem wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 €
sowie Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 269,50 €
geltend gemacht, insgesamt also 369,50 €.
Darüber hinaus
behält sich die Kanzlei Gutsch &
Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
die Geltendmachung etwaiger
Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten Auskunft vor.
Abgemahnte
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig
mit dem Urheberrecht  (
UrhG)
befasst oder einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,
 beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrechtund Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,  Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren
können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck der Überprüfung der Abmahnung senden Sie
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Aufgrund der
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des
Urheberrechts und der klaren Spezialisierung kann ich Ihnen schnell und
kompetent weiterhelfen.

Ich berate und
vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
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Bootlegs – Kanzlei Gutsch & Schlegel übernimmt auch hier das Abmahngeschäft von Sasse & Partner

Die Hamburger
Kanzlei Gutsch & Schlegel
Rechtsanwälte in Partnerschaft
hat auch im Bereich der Abmahnungen für
Bootlegs das Geschäft der ehemaligen Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte übernommen.  Die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft versendet nun
Abmahnungen wegen des Verkaufs angeblicher
Bootlegs
im Internet an Werken der
 Pink Floyd Music
Ltd
“.
Die Abmahnungen
werden wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht durch die Verbreitung
bzw. den Verkauf sogenannter „Bootlegs“ ausgesprochen.
„Bootlegs“ sind  Zusammenstellungen bzw. Konzertmitschnitte die
von Dritten vorgenommen wurden und waren zum Herstellungszeitpunkt teilweise
noch legal in Europa anbietbar.
Aufgrund diverser
Gesetzesänderungen zur Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere
aufgrund des Beitritts der USA zu einem Urheberrechtsabkommen wurden viele
solcher Bootlegs aber nachträglich illegal.
  
Da die Kanzlei Sasse & Partner die mir derzeit
einzig bekannte Kanzlei war, die Urheberrechtsverletzungen an sog. Bootlegs
abmahnt, dürfte nun die neue Kanzlei Gutsch
& Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
weitere Abmahnungen verschicken.
Was
fordert die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft in der
Abmahnung?
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel forderte den
Abgemahnten zur Unterlassung des Angebots sowie zur Herausgabe oder Vernichtung
der Bootlegs auf. Außerdem wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 €
sowie Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 269,50 € geltend
gemacht, insgesamt also 369,50 €.
Darüber hinaus
behält sich die Kanzlei Gutsch &
Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
die Geltendmachung etwaiger
Schadensersatzansprüche nach Erteilung der geforderten Auskunft vor.
Abgemahnte
sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die
Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten
durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht  (UrhG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel
des   
Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie
sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck der Überprüfung der Abmahnung senden Sie
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Aufgrund der
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts
und der klaren Spezialisierung kann ich Ihnen schnell und kompetent
weiterhelfen.

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vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
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Filesharing – Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft übernehmen von Sasse & Partner die Mandantin WVG Medien GmbH und die Abmahntätigkeit

Der vermeintlich
neue Fisch im Abmahnteich die Hamburger Kanzlei Gutsch & Schlegel
Rechtsanwälte in Partnerschaft
verschickt urheberrechtliche
Abmahnungen im Namen der WVG Medien GmbH wegen angeblichem Filesharing. 
So neu ist die Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft im Abmahnwesen aber nicht, ist sie doch hervorgegangen aus der Kanzlei Sasse & Partner, nachdem die Partner einvernehmlich beschlossen hatten, sich zu trennen. 

Die nun abmahnenden Rechtsanwälte Dr. Hans-Martin Gutsch und
Thomas Schlegel
sind weiterhin von Hamburg aus tätig,
die übrigen Partner haben sich an den Standorten Berlin und München als Kanzlei
Sasse, Bachelin und Lichtenhahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
niedergelassen.
Mir liegen nun Abmahnungen
der Kanzlei Sasse & Partner
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an den Urheberrechten der WVG Medien GmbH an der
US-amerikanischen
Western-Fernsehserie
Hell
on Wheels.
Hell on Wheels ist eine US-amerikanische Western-Fernsehserie,
erschaffen von Joe Gayton und Tony Gayton. Entwickelt wird sie von Endemol und
produziert von Entertainment One und Nomadic Pictures. Gedreht wird sie in der
kanadischen Provinz Alberta.
Die Serie beginnt kurz nach dem Sezessionskrieg im Jahre
1865 und folgt dem ehemaligen Sklavenhalter und konföderierten Soldaten Cullen
Bohannon, der nach dem Ende des Krieges die Mörder von Frau und Kind sucht. Im
weiteren Verlauf behandelt sie den Bau der Ersten transkontinentalen Eisenbahn.
In den USA wird die Serie seit dem 6. November 2011 auf
dem Kabelsender AMC ausgestrahlt.  Bei
ihrer Premiere wurde die Serie von 4,4 Millionen Zuschauern gesehen und stellt
damit den bis dato zweitbesten Serienstart auf dem Sender dar, nur übertroffen
von der Serie The Walking Dead.
Im November 2014 wurde die Produktion einer 14-teiligen
fünften und letzten Staffel angekündigt, die zweigeteilt zu je sieben Episoden
im Sommer 2015 und Sommer 2016 ausgestrahlt werden soll.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen Folgen
der 5. Staffel   „Hell on Wheels“ der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei Gutsch
& Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
fordert neben der Abgabe eine
strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des
Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann
die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der
    Kanzlei Gutsch & Schlegel
    Rechtsanwälte in Partnerschaft
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
    dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH,
    Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 6.000
    Abmahnungen wegen Filesharing
    und über 200 Gerichtsverfahren mit
    Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung
    gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe
    ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei
    einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber
    die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Die drei BGH-Entscheidungen
    vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell 
    Tauschbörse I, Tauschbörse
    II
    und Tauschbörse III benannt hat, haben
    Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing,
    haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
    erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung
    gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
  • Inwieweit die aktuellen
    Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
    44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
    Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
    Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die
    Pressemitteilung vor.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.