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Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg für Hiddemann & Weiss GbR

Der IT-Kanzlei Gerth liegen weitere Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) an Nutzer der Plattform eBay im Namen der Firma Hiddemann & Weiss GbR, Sebastian Hiddemann & Michael Weiss geschäftsführender Gesellschafter Sebastian Hiddemann, Iggelhorst 11, 44149 Dortmund der Kanzlei  Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Hamburg und Berlin vor. 
Die Firma Hiddemann & Weiss GbR, welcher behauptet über die Webseite amazon unter dem Shopnamen The-Giftshop, über eBay unter the-giftshop_deGläser, Begleitprodukte und Merchandisingartikel von namhaften Getränkeherstellern zum Verkauf anzubieten.
Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
  • Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
  • Verstoß gegen § 5 TMG;
  • Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
  • Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
  • Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
  • Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht;
  • Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular
  • Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 € in Höhe von 1.358,86 € gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (MarkenG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis
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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg für Hiddemann & Weiss GbR

Der IT-Kanzlei Gerth die Kanzlei 
Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus Hamburg und Berlin weiterhin
 Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen
das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) an Nutzer der Plattform eBay
im Namen der Firma Hiddemann & Weiss
GbR, Sebastian Hiddemann & Michael Weiss geschäftsführender Gesellschafter
Sebastian Hiddemann, Iggelhorst 11, 44149 Dortmund.
Die Firma Hiddemann
& Weiss GbR,
welcher behauptet über die Webseite amazon unter dem
Shopnamen
The-Giftshop,
über eBay unter the-giftshop_de
Gläser,
Begleitprodukte und Merchandisingartikel von namhaften Getränkeherstellern zum
Verkauf anzubieten.
Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte
als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener
gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·     
Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·     
Verstoß gegen § 5 TMG;
·     
Informationen über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen;
·     
Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem
Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist;
·     
Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·     
Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht;
·     
Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und
das Muster-Widerrufsformular
·     
Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und
Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben der Abgabe
einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten
Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro
vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten
Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der
Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes
von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €
gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (
MarkenG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig
mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt
per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie
nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich
dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen
Pauschalpreis

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Nach dem Quasi-Abmahn-Freibrief des OLG Hamm für die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg und Ralph Schneider gehen die Abmahnungen locker flockig weiter

Die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Hamburg/Berliner Kanzlei Hämmerling von Leitner- Scharfenberg ausgesprochen für den Kölner Ralph Schneider, wahrscheinlicher Betreiber der Webseite  www.Markenglas.de, so richtig geklärt werden konnte das nicht, nehmen wieder  zu und werden weiter zunehmen. Vor allem werden wohl aber die Klagen wegen der Abmahnkosten vor dem LG Bochum  weiter zunehmen.


Grund dafür dürfte das erfolgreiche Streiten der Kanzlei  Hämmerling von Leitner-Scharfenberg im November 2017 vor dem OLG Hamm sein.


Obwohl Herr Schneider keine Aussagen zu seinen Einkünften machen musste und sich seine Aussagen zu dem angeblichen Ladengeschäft, immerhin mit zahlreichen Fotos dokumentiert, komplett von den Schriftsätzen der Anwälte unterschieden oder sogar in Gänze widersprachen, nahm der Senat des OLG Hamm letztendlich an, dass Herr Schneider wohl irgendwie Gläser etc. über die Webseite markenglas.de verkaufen würde und deshalb per se im Wettbewerb mit den eBay-Verkäufern stünde, die ähnliches anbieten.


Die im November 2017 in 2 von der IT-Kanzlei Gerth geführten Prozessen vertretene Rechtsauffassung des Wettbewerbsenats des OLg Hamm dürfte wohl als Quasi-Abmahn-Freibrief für die Kanzlei Hämmerlin von Leitner-Scharfenberg in Bezug auf den Mandanten Ralph Schneider angesehen werden, denn das OLG Hamm fragte zwar durchaus kritisch nach um dann aber doch die Auffassung zu vertreten, dass mit den Abmahnungen alles rechtens sei.


Und da die beiden anwesenden Partner der Kanzlei aufmerksam zugehört haben, sollten sie für die Zukunft auf sämtlich möglichen Vorträge der Abgemahnten vorbereitet sein und passende, zumindest für den Sprengel des OLG Hamm notwendige, Antworten parat haben.

Daher ist es
eBay-Verkäufern dringend zu raten, 
ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten
lassen. Nur so können mögliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen 
verhindert und ausgeschlossen werden.
Je nach Umfang und Art der Verkaufsaktivitäten kann auch
bei Privatverkäufen schnell die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten
sein. Für diese Abgrenzung zwischen einem Privatverkäufer und einem
gewerblichen Verkäufer kommt es immer auf Gesamtumstände an. 

Je mehr Indizien gegen einen haushaltstypischen Verkauf
sprechen, je eher wird die Abmahnung wegen fehlender Informationspflichten
berechtigt sein. Gerade wegen der uneinheitlichen und daher schwer
durchschaubaren Rechtsprechung ist Vorsicht beim Verkauf von einer Vielzahl
gleichartiger und vor allem neuer Artikel geboten.
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Fotorecht – Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mahnt für den nicht ganz unbekannten Ralph Schneider ab

Die Kanzlei  Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Hamburg und Berlin verschickt weiterhin  ungebrochen Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) an Nutzer der Plattform eBay  im Namen des Herrn Ralph Schneider, Mathias – Brüggen – Str. 80, 50827 Köln.
Die Abgemahnten sollen Lichtbilder des Herrn Ralph Schneider verwendet haben. Der Urheber der Lichtbilder sei Ralph Schneider. Durch die unberechtigte Verwendung Lichtbilder hätten die Abgemahnten gegen das Urheberrecht verstoßen.

Die Kanzlei  Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft legt dem Abmahn-Schreiben auch den Entwurf einer vorgefertigten Unterlassungserklärung bei.
Das widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Daneben fordert  die Kanzlei  Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft für Herrn Ralph Schneider 450,00 € Schadensersatz je Foto, nach Maßgabe der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), sowie Rechtsanwaltsgebühren für sie selbst in Höhe von 413,90 € aus einem Gegenstandswert in Höhe von 4.535,00 € plus angebliche Recherchekosten in Höhe von 85,00 €. In Summe soll der Abgemahnte also 948,90 € zahlen.
Fraglich ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung der VG Bild und Kunst zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche  hat das 
AG Düsseldorf (57 C 4889/10) entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne von § 72 UrhG und nicht um ein Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt, können bei der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der VG Bild und Kunst herangezogen werden“.
Das OLG Hamm, ich habe hier dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13      mit der Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos befasst.
Diese Punkte, aber auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die Bedeutung der „Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht bzw. im Bereich der Abmahnungen für Bilderklau versierten Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht  (UrhG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des   Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck der Überprüfung der Abmahnung senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir


telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
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Fotorecht – Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mahnt für den Fotografen Jörg Hofmann ab

Auch im Jahr 2017 verschickt die Kanzlei 
Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus Hamburg und Berlin weiterhin  Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das
Urheberrechtsgesetz (UrhG) an Nutzer der
Plattform eBay im Namen des Herrn Jörg
Hofmann, Kampstraße 38, 25451 Quickborn.
Die Abgemahnten
sollen Lichtbilder des Fotografen 
Jörg
Hofmann
verwendet haben. Der Urheber der Lichtbilder sei der
Fotograf 
Jörg Hofmann.
Durch die unberechtigte Verwendung Lichtbilder hätten die Abgemahnten gegen das
Urheberrecht verstoßen.
Die Kanzlei  Hämmerling von Leitner
Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
legt
dem Abmahn-Schreiben auch den Entwurf einer vorgefertigten
Unterlassungserklärung bei.
Das widerrechtliche
Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem anderem Profil
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die
Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Daneben
fordert 
die
Kanzlei  Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in
Partnerschaft
für Herrn Jörg
Hofmann
450,00 € Schadensersatz je
Foto, bei 2 abgemahnten Bildern somit 900,00 €, nach Maßgabe der
marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft
Fotomarketing (MFM), sowie Rechtsanwaltsgebühren für sie selbst in Höhe
von 546,50 € aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.985,00 €.
Fraglich ist bei
diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung der VG
Bild und Kunst 
zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung
kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche  hat das AG Düsseldorf (57 C 4889/10)
entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne
von 
§ 72 UrhG und
nicht um ein Lichtbildwerk gemäß 
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt,
können bei der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der VG Bild
und Kunst herangezogen werden
“.

Das OLG Hamm, ich
habe 
hier dazu
berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, 
Az. 22 U
98/13     
 mit der
Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und
üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ nicht mit professionell
angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos befasst.
Diese Punkte, aber
auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die Bedeutung der
„Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist,
bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im 
Fotorecht bzw.
im Bereich der
Abmahnungen für
Bilderklau
versierten Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
 welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht  (
UrhG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,
 beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
 und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei
mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck der
Überprüfung der Abmahnung senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
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Fotorecht – Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mahnt für Herrn Ralph Schneider ab

Auch im Jahr 2017 verschickt die Kanzlei 
Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus Hamburg und Berlin weiterhin
 Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen
das
Urheberrechtsgesetz (UrhG) an Nutzer der
Plattform eBay im Namen des Herrn Ralph
Schneider, Mathias – Brüggen – Str. 80, 50827 Köln.
Die Abgemahnten
sollen Lichtbilder des Herrn 
Ralph Schneider verwendet
haben. Der Urheber der Lichtbilder sei 
Ralph
Schneider
. Durch die unberechtigte Verwendung Lichtbilder
hätten die Abgemahnten gegen das Urheberrecht verstoßen.
Die Kanzlei  Hämmerling von Leitner
Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
legt
dem Abmahn-Schreiben auch den Entwurf einer vorgefertigten Unterlassungserklärung
bei.
Das widerrechtliche
Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem anderem Profil
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die
Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Daneben
fordert 
die
Kanzlei  Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in
Partnerschaft
für Herrn Ralph
Schneider
450,00 € Schadensersatz je Foto, bei 2
abgemahnten Bildern somit 900,00 €, nach Maßgabe der marktüblichen
Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing
(MFM), sowie Rechtsanwaltsgebühren für sie selbst in Höhe von 546,50 € aus
einem Gegenstandswert in Höhe von 6.985,00 €.
Fraglich ist bei
diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung der VG
Bild und Kunst 
zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung
kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche  hat das AG Düsseldorf (57 C 4889/10)
entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne
von 
§ 72 UrhG und
nicht um ein Lichtbildwerk gemäß 
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG
 handelt,
können bei der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der VG Bild
und Kunst herangezogen werden
“.

Das OLG Hamm, ich
habe 
hier dazu berichtet,
hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, 
Az. 22 U 98/13      mit der Anwendbarkeit der
Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen
der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei
einfachen, qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern
vergleichbaren Produktfotos befasst.
Diese Punkte, aber
auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die Bedeutung der
„Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist,
bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im 
Fotorecht bzw. im
Bereich der Abmahnungen
für Bilderklau
versierten Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht  (UrhG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
 und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck der
Überprüfung der Abmahnung senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
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Wettbewerbsrecht: Auch 2017 gibt es unangenehme Post von der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg an eBay-Nutzer

Auch im Jahr 2017 verschickt die Kanzlei 
Hämmerling von Leitner -Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus Hamburg und Berlin weiterhin
 Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen
das
Wettbewerbsrecht (UWG) an Nutzer der
Plattform eBay im Namen des Herrn Ralph
Schneider, Mathias – Brüggen – Str. 80, 50827 Köln
auch Abmahnungen.
Herr Ralph
Schneider
behauptet über die Webseite
markenglas.de Gläser, Begleitprodukte und Merchandisingartikel von
namhaften Getränkeherstellern zum Verkauf anzubieten.
Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte
als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener
gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
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Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·     
Verstoß gegen § 5 TMG;
·     
Informationen über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen;
·     
Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem
Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist;
·     
Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·     
Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht;
·     
Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und
das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und
Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben der Abgabe
einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten
Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro
vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten
Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der
Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes
von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €
gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (
MarkenG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig
mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt
per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie
nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich
dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.

Auch hierbei helfe ich Ihnen zu einem fairen
Pauschalpreis
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Wettbewerbsrecht – Ralph Schneider lässt auch im November die Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken

Die Kanzlei  Hämmerling von Leitner
Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus Hamburg und Berlin verschickt weiterhin  Abmahnungen an Nutzer der Plattform eBay im
Namen des Herrn Ralph Schneider, Mathias
– Brüggen – Str. 80, 50827 Köln
auch Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen
das
Wettbewerbsrecht (UWG).
Herr Ralph
Schneider
behauptet über die Webseite
markenglas.de Gläser, Begleitprodukte und Merchandisingartikel von
namhaften Getränkeherstellern zum Verkauf anzubieten.
Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte
als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener
gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
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Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
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Verstoß gegen § 5 TMG;
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Informationen über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen;
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Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem
Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist;
·     
Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·     
Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht;
·     
Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und
das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und
Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben der Abgabe
einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten
Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro
vorsieht und nach meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten
Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der
Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes
von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €
gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (
MarkenG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig
mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt
per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie
nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich
dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.

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Wettbewerbsrecht – Auch im November verschickt die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Abmahnungen für die Firma E. & A. Junek GmbH,

Die
Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus
Berlin und Hamburg verschickt auch im November wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen  im Auftrag der Firma E. & A. Junek GmbH, vertreten
durch den Geschäftsführer Thomas Justiz,
Herbersknapp 7, 44267 Dortmund.
Die Dortmunder Firma E. & A. Junek GmbH verkauft
EDV-Artikel und EDV-Zubehör über das Internet und betreibt einen Onlineshop.
In den Abmahnungen wird behauptet, dass der Abgemahnte
als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird
weiterhin das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
      Informationen
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
      Verstoß
gegen § 5 TMG;
      Informationen
über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
      Informationen
darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer
gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
      Informationen
darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln
Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
      Informationen
über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht;
      Informationen
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
 neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall
ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste
Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach meiner Auffassung
unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die
ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf
Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € in Höhe von 984,60
€ 
gefordert.
  
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (
MarkenG)
befasst oder einem 
Fachanwalt
für Informationstechnologierecht
, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
 beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten
Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt
für IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel
des  
Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
.

Eine optimale fachanwaltliche
Beratung 
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den
für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich
entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme
risikolos.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter
wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die
Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post
zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800
88 7 31 32
oder: 05202 / 73132
,
per Fax :05202 / 7
38 09 oder
per email :info
(at) ra-gerth.de
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setzen.
Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
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Die Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft stellt sich breiter auf und mahnt jetzt auch für E. & A. Junek GmbH ab

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg
Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Berlin und Hamburg kann nicht nur RalphSchneider, sondern stellt sich jetzt breiter auf und verschickt nun auch für  die Firma E. & A. Junek GmbH, vertreten
durch den Geschäftsführer Thomas Justiz, Herbersknapp 7, 44267 Dortmund wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen.
Die Dortmunder Firma E. & A. Junek GmbH verkauft
EDV-Artikel und EDV-Zubehör über das Internet und betreibt einen Onlineshop.
Wie schon bei den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen für
Ralph Schneider wird in den Abmahnungen behauptet, dass der Abgemahnte als
Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird
weiterhin das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·      Informationen
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·      Verstoß
gegen § 5 TMG;
·      Informationen
über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
·      Informationen
darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer
gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
·      Informationen
darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln
Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·      Informationen
über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht;
·      Informationen
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
 neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall
ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste
Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach meiner Auffassung
unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die
ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf
Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 € gefordert.
  
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber-
und Medienrecht
.

Eine optimale fachanwaltliche
Beratung 
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den
für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden,
fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800
88 7 31 32
oder: 05202 / 73132
,
per Fax :05202 / 7
38 09 oder
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Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
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Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.

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