Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte
mahnt im Auftrag der der
Warner Bros. Entertainment GmbH wird angebliches Filesharing an der Filmkomödie aus dem Jahr 2016 Keanu – Her
mit dem Kätzchen! ab.
mahnt im Auftrag der der
Warner Bros. Entertainment GmbH wird angebliches Filesharing an der Filmkomödie aus dem Jahr 2016 Keanu – Her
mit dem Kätzchen! ab.
Keanu – Her mit
dem Kätzchen! ist
eine US-amerikanische Filmkomödie mit den beiden Kultkomikern Keegan-Michael
Key und Jordan Peele in den Hauptrollen, die um jeden Preis ihre gestohlene
Katze zurückholen wollen. Keanu – so heißt das neue Haustier von Rell (Jordan
Peele). Wie sein bester Freund Clarence (Keegan Michael Key) zustimmt, handelt
es sich bei Keanu um die süßeste Katze der Welt. Solch ein niedliches Haustier
kann Rell sehr gut gebrauchen, kann seine Katze Keanu ihn doch darüber
hinwegtrösten, das seine Freundin ihn kürzlich verlassen hat. Doch als nach
einem Einbruch in seinem Haus plötzlich jede Spur von dem Vierbeiner fehlt,
kann er das nicht auf sich sitzen lassen. Gemeinsam mit Clarence begibt er sich
auf die Suche nach dem Stubentiger – ohne zu wissen, welche Ausmaße das Ganze
haben wird.
dem Kätzchen! ist
eine US-amerikanische Filmkomödie mit den beiden Kultkomikern Keegan-Michael
Key und Jordan Peele in den Hauptrollen, die um jeden Preis ihre gestohlene
Katze zurückholen wollen. Keanu – so heißt das neue Haustier von Rell (Jordan
Peele). Wie sein bester Freund Clarence (Keegan Michael Key) zustimmt, handelt
es sich bei Keanu um die süßeste Katze der Welt. Solch ein niedliches Haustier
kann Rell sehr gut gebrauchen, kann seine Katze Keanu ihn doch darüber
hinwegtrösten, das seine Freundin ihn kürzlich verlassen hat. Doch als nach
einem Einbruch in seinem Haus plötzlich jede Spur von dem Vierbeiner fehlt,
kann er das nicht auf sich sitzen lassen. Gemeinsam mit Clarence begibt er sich
auf die Suche nach dem Stubentiger – ohne zu wissen, welche Ausmaße das Ganze
haben wird.
“Keanu“ darf und soll als Parodie auf den 2014 erschienenen
Rachethriller “John Wick“
verstanden werden. Im Film mit Keanu Reeves in der Hauptrolle geht es ebenfalls
darum, dass das Schicksal eines Haustiers den Protagonisten zum Handeln
motiviert. Dort schwört Titelfigur John Wick einem russischen
Verbrechersyndikat Rache, nachdem dieses seinen Hund Daisy umbringt.
Rachethriller “John Wick“
verstanden werden. Im Film mit Keanu Reeves in der Hauptrolle geht es ebenfalls
darum, dass das Schicksal eines Haustiers den Protagonisten zum Handeln
motiviert. Dort schwört Titelfigur John Wick einem russischen
Verbrechersyndikat Rache, nachdem dieses seinen Hund Daisy umbringt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert 915,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Keanu – Her mit dem Kätzchen! in Filesharing-Netzwerken.
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Keanu – Her mit dem Kätzchen! in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Keanu – Her mit dem
Kätzchen! innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Kätzchen! innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin der
Warner Bros. Entertainment GmbH des Films Keanu – Her mit dem
Kätzchen! die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Warner Bros. Entertainment GmbH des Films Keanu – Her mit dem
Kätzchen! die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 700,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Inwieweit die aktuellen
Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor. - Der BGH hat ganz aktuell mit
Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR
154/15 in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner
zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet
werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei,
so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern
der beklagte Anschlussihaber genüge seiner sekundären Darlegungslast
bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die
aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen
von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die
Beweislast trage.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
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oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
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per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.