Der Verein mit
dem klingenden Namen IDO –
Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher
Online-Unternehmen e. V. hat eine Kuh gefunden, die man melken kann
dem klingenden Namen IDO –
Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher
Online-Unternehmen e. V. hat eine Kuh gefunden, die man melken kann
Nach den Angaben
in der Abmahnung vertritt der Verband derzeit 1.800 Mitglieder darunter
Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider,
sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, und
Rechtsdienstleistungsunternehmen.
in der Abmahnung vertritt der Verband derzeit 1.800 Mitglieder darunter
Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider,
sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, und
Rechtsdienstleistungsunternehmen.
Ziel des
Verbandes sei die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die
Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Verbandes sei die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die
Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
In den neuen
Abmahnungen wird der fehlende Hinweis
auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) gerügt.
Abmahnungen wird der fehlende Hinweis
auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) gerügt.
Jeder in der EU
niedergelassene Unternehmer, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen
anbietet, muss auf seiner Internetseite oder in dem eBay-oder Amazon Angebot einen leicht
zugänglichen Link zu der Online-Streitschlichtungsplattform einfügen.
niedergelassene Unternehmer, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen
anbietet, muss auf seiner Internetseite oder in dem eBay-oder Amazon Angebot einen leicht
zugänglichen Link zu der Online-Streitschlichtungsplattform einfügen.
Dies gilt seit
dem 09. Januar 2016.
dem 09. Januar 2016.
Denn zum 9.
Januar 2016 trat die VERORDNUNG
(EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai
2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG
(Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) in Kraft.
Januar 2016 trat die VERORDNUNG
(EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai
2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG
(Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) in Kraft.
Die
Streitbeilegungsplattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu
erreichen.
Streitbeilegungsplattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu
erreichen.
Da zu erwarten
ist, dass es künftig zu Diskussionen darüber kommen wird, was unter dem Begriff
„leicht zugänglich“ zu verstehen ist, sollten Online-Händler unbedingt
darauf achten, dass der Link im Impressum sowie in den AGB enthalten ist.
ist, dass es künftig zu Diskussionen darüber kommen wird, was unter dem Begriff
„leicht zugänglich“ zu verstehen ist, sollten Online-Händler unbedingt
darauf achten, dass der Link im Impressum sowie in den AGB enthalten ist.
Der Link sollte
nach meiner Meinung idealerweise in das Impressum nach den Kontaktinformationen
des Unternehmers eingebettet werden.
nach meiner Meinung idealerweise in das Impressum nach den Kontaktinformationen
des Unternehmers eingebettet werden.
Zur Erfüllung der
Informationspflicht wäre folgende Formulierung möglich:
Informationspflicht wäre folgende Formulierung möglich:
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission
eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“)
zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist
unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“)
zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist
unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Da § 5 Abs.
1 TMG verlangt, dass die Kontaktinformationen einschließlich der
E-Mail-Adresse leicht zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung
auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.
1 TMG verlangt, dass die Kontaktinformationen einschließlich der
E-Mail-Adresse leicht zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung
auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.
Der IDO Verband
verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung von 232,05 € sowie die Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung von 232,05 € sowie die Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die
Abmahnung des IDO ist ernst zu nehmen, denn bereits jetzt gibt es dazu erste Entscheidungen,
so hat das LG Bochum mit Beschluss
vom 09.02.2016
Abmahnung des IDO ist ernst zu nehmen, denn bereits jetzt gibt es dazu erste Entscheidungen,
so hat das LG Bochum mit Beschluss
vom 09.02.2016
Az.
I-14 O 21/16 entschieden, dass der fehlende Link auf Online-Streitschlichtungsplattform
ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß ist. und eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Streitwert 10.000,00 €
I-14 O 21/16 entschieden, dass der fehlende Link auf Online-Streitschlichtungsplattform
ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß ist. und eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Streitwert 10.000,00 €
Auch wenn an dem
Beschluss deutliche Kritik geübt werden muss, denn am 9. Februar war die Plattform noch nicht einmal
online, der Hinweis auf den Link damit völlig nutzlos.
Beschluss deutliche Kritik geübt werden muss, denn am 9. Februar war die Plattform noch nicht einmal
online, der Hinweis auf den Link damit völlig nutzlos.
Derjenige, der
das in dem Verfahren abgemahnt hat, muss sich schon allein aus diesem Grund den
Vorwurf des Rechtsmissbrauches gefallen lassen. Diesem Abmahner kann es gar
nicht um fairen Wettbewerb gegangen sein.
das in dem Verfahren abgemahnt hat, muss sich schon allein aus diesem Grund den
Vorwurf des Rechtsmissbrauches gefallen lassen. Diesem Abmahner kann es gar
nicht um fairen Wettbewerb gegangen sein.
Es gibt auch noch
keine deutschen Schlichtungsstellen, sodass auch deswegen die Plattform noch
gar nicht weiterhilft.
keine deutschen Schlichtungsstellen, sodass auch deswegen die Plattform noch
gar nicht weiterhilft.
Das
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, mit dem erst die Rechtsgrundlage für die
Schlichtungsstellen geschaffen wird, wurde am 25. Februar 2016 erst im
Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in seinen wesentlichen Teilen erst zum 1.
April 2016 in Kraft.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, mit dem erst die Rechtsgrundlage für die
Schlichtungsstellen geschaffen wird, wurde am 25. Februar 2016 erst im
Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in seinen wesentlichen Teilen erst zum 1.
April 2016 in Kraft.
Es ist zu erwarten,
dass die Abmahnerei wegen des fehlenden Hinweises jetzt erst richtig losgeht.
dass die Abmahnerei wegen des fehlenden Hinweises jetzt erst richtig losgeht.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung
ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben
werden.
ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben
werden.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten
Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht (UWG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht (UWG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an,
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor
Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop
und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können
mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.