Hier flattern nahezu täglich von IDO abgemahnte Händler/innen an, die auf DaWanda Waren anbieten, meist als sog. Kleinunternehmer.
Nach den Angaben in der Abmahnung vertritt der Verband derzeit 1.800 Mitglieder darunter Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, und Rechtsdienstleistungsunternehmen.
Ziel des Verbandes sei die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
In den mir vorliegenden Abmahnungen werden häufig Wettbewerbsverstöße abgemahnt, die leicht festzustellen sind. So mahnt IDO in der Regel folgende Verstöße ab:
- · fehlende Widerrufsbelehrung,
- · fehlendes Widerrufsformular
- · fehlender Hinweis auf die OS-Plattform
- · keine aktive Verlinkung auf die OS-Plattform,
- · Werbung mit „versichertem Versand“
- · fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
- · Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
- · fehlende Grundpreisangaben
- · unbestimmte Lieferzeitangaben („in der Regel“)
- Verwendung der seit
dem BGH-Urteil vom 07.04.2011, Az. VII ZR
209/07 unzulässige AGB-Klausel: „Die
Aufrechnung ist außer bei
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen nicht zulässig.
Der IDO Verband verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung von 232,05 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren DaWanda-Account rechtssicher gestalten lassen.
Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Denn der IDO-Verband ist leider dafür bekannt, dass er nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung den Shop des abgemahnten DaWanda-Händlers überprüft.
Stellt er dabei Verstöße gegen die Unterlassungserklärung fest, macht der Vertragsstrafen von 3.000 EUR bis 4.000 EUR ein. Vertragsstrafen können je nach Einzelfall durch einen Anwalt „herunterhandelt“ werden, aber ärgerlich bleiben aber auch die reduzierten Vertragsstrafen in Höhe von „nur“ 1.000,00 € oder 2.000,00 €.