Kategorien Uncategorized Urheberecht für Architekten und Ingenieure Beitragsautor Von RA Gerth Beitragsdatum 18. Oktober 2014 Keine Kommentare zu Urheberecht für Architekten und Ingenieure Die erste Auflage war schon hilfreich. Für die heutige Berufungserwiderung darf es die druckfrische 2. Auflage aus 2014 sein. Schlagwörter Architekt, Ingenieure, Urheberrecht