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Waldorf Frommer findet im Filesharing-Netzwerken bei der Krimikomödie „Inherent Vice – Natürliche Mängel“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Warner Bros Entertainment GmbH angebliches Filesharing an der  US-amerikanischen Kriminalkomödie  aus dem Jahr 2014  „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ ab. Regie führte
Paul Thomas Anderson, der auch das Drehbuch schrieb und als Co-Produzent
den Film mitproduziert hat.
Inherent Vice – Natürliche Mängel ist eine Verfilmung des Buches Natürliche Mängel
des Schriftstellers Thomas Pynchon. Der Film Inherent Vice – Natürliche
Mängel
spielt im Surfer- und Hippiemilieu Südkaliforniens des Jahres 1970,
als sich der Summer of Love nach den Morden der Manson Family und der
Entwicklung von Heroin zur dominierenden Droge der Szene entzaubert hatte. Die
Hauptrollen spielen Joaquin Phoenix, Josh Brolin, Reese Witherspoon und Owen
Wilson. Der Film hatte seine Premiere beim New York Film Festival und kam am 12.
Dezember 2014 in die US-amerikanischen Kinos. Der deutsche Kinostart war am 12.
Februar 2015.
Der
Soundtrack des Films Inherent Vice – Natürliche Mängel besteht
einerseits aus sinfonischen Kompositionen des Radiohead-Gitarristen Jonny
Greenwood. Er ist andererseits durchsetzt mit Surfmusik, Psychedelic Rock und
Soul, die in etwa aus der Zeit stammt, in der der Film spielt, und die das
Surfer- und Hippiemilieu der Figuren illustriert und charakterisiert. In den
Tracks Spooks und Under the Paving-Stones, the Beach! ist die Stimme der Psychedelic-Folk-Musikerin
Joanna Newsom zu hören, die im Film die mit Doc befreundete Erzählerin
Sortilège spielt.(Quelle Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert  815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Inherent Vice –
Natürliche Mängel”
in Filesharing-Netzwerken.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 815,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:
0800 88 7 31 32 (kostenfrei),
oder: 05202 / 7 31 32
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.