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Trotz Flops in Kopenhagen, das Lied „Is It Right“ der Gruppe Elaiza bei Filesharern und Kornmeier & Partner beliebt

Die Kanzlei Kornmeier &
Partner
  mahnt für die Musicstarter
GmbH & Co. KG
angebliches Filesharing an dem Lied „Is It Right“ der Gruppe Elaiza aus dem Chartcontainer
„German Top Single Charts“
vom 12.5.2014 ab. Der deutsche Beitrag zum 59. Eurovision Song
Contest 2014 scheint trotz des dürftigen Abschneidens in Kopenhagen unter den
Filesharern beliebt zu sein. Die Firma Musicstarter GmbH & Co. KG behauptet
die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte der auf dem
Album „Gallery“ der Gruppe Elaiza veröffentlichten Lieder zu sein.



Die Kanzlei Kornmeier & Partner  fordert
 289,04 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Lieds „Is It Right“ der Gruppe Elaiza in
Filesharing-Netzwerken.

Die Kanzlei  Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 150,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
 in Höhe von 139,04 € geltend.

Wie bisher gilt auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier &
Partner Rechtsanwälte
:

  • Setzen Sie
    sich nicht selbst mit der Kanzlei Kornmeier & Partner  in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
    Folgen führen.
  • Unterschreiben
    Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung des geforderten pauschalen Schadensersatzes verpflichten und
    ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der
    gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
    der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie,
    ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist
    – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
    selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
    erreicht werden.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.