Der IT-Kanzlei
Gerth liegt
eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Jander-Wilk & Wilk GbR, Henrike Josefin
Jander-Wilk & Jan Wilk, Germaniapromenade
8, 12347 Berlin, im Internet handelnd unter „http://www.palmhonig.de„, bei eBay
handelnd als Shop
Gerth liegt
eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Jander-Wilk & Wilk GbR, Henrike Josefin
Jander-Wilk & Jan Wilk, Germaniapromenade
8, 12347 Berlin, im Internet handelnd unter „http://www.palmhonig.de„, bei eBay
handelnd als Shop
edle-zutaten vertreten durch den Rechtsanwalt Thomas
Günther, Boxhagener Straße 87, 10245 Berlin-Friedrichshain wegen des
Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
(UWG) zur Bearbeitung vor.
Günther, Boxhagener Straße 87, 10245 Berlin-Friedrichshain wegen des
Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
(UWG) zur Bearbeitung vor.
Die Abmahner
verkaufen in ihrem Onlineshop u.a. Arganöl und behaupten ein entsprechend
bestehendes Wettbewerbsverhältnis, was zu überprüfen ist.
verkaufen in ihrem Onlineshop u.a. Arganöl und behaupten ein entsprechend
bestehendes Wettbewerbsverhältnis, was zu überprüfen ist.
Unter Bezugnahme auf
ein konkretes Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben gegen Art. 27, 28 Abs. 1 der EG-Verordnung
834/2007/ EG-Öko-Verordnung“ zu verstoßen zu haben, weil nach der EG – Öko-
Verordnung 834/2007 in Verbindung mit dem #Gesetz zur Durchführung der
ein konkretes Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben gegen Art. 27, 28 Abs. 1 der EG-Verordnung
834/2007/ EG-Öko-Verordnung“ zu verstoßen zu haben, weil nach der EG – Öko-
Verordnung 834/2007 in Verbindung mit dem #Gesetz zur Durchführung der
Rechtsakte der
Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen
Landbaus“ sich alle, die gewerblichen Bio-Produkten verkaufen,
kontrollieren lassen müssten. Weiterhin wird behauptet, dass sich Online – Händler, die
Bio-Produkte verkaufen oder aber ihre Produkte als solche bewerben einer
Kontrollpflicht unterlägen, und da jede Kontrollstelle dabei über eine eigene
Öko-Kontrollnummer verfüge, müsse die von den Händlern veröffentlicht werden.
Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen
Landbaus“ sich alle, die gewerblichen Bio-Produkten verkaufen,
kontrollieren lassen müssten. Weiterhin wird behauptet, dass sich Online – Händler, die
Bio-Produkte verkaufen oder aber ihre Produkte als solche bewerben einer
Kontrollpflicht unterlägen, und da jede Kontrollstelle dabei über eine eigene
Öko-Kontrollnummer verfüge, müsse die von den Händlern veröffentlicht werden.
Da der
Onlinehändler nicht zertifiziert sei, läge ein Verstoß gegen § 3a UWG vor. Dies entspräche
der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Onlinehändler nicht zertifiziert sei, läge ein Verstoß gegen § 3a UWG vor. Dies entspräche
der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Rechtsanwalt
Thomas Günther verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung der
Abmahnkosten als Schadensersatz in Höhe von 745,40 €, dies entspricht einer 1,3
Gebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 €, sowie die Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Thomas Günther verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung der
Abmahnkosten als Schadensersatz in Höhe von 745,40 €, dies entspricht einer 1,3
Gebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 €, sowie die Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Mit dem
Abmahnschreiben fordert Rechtsanwalt
Thomas Günther die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Abmahnschreiben fordert Rechtsanwalt
Thomas Günther die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit
gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Meiner Auffassung nach sollte eine solche überhaupt nicht abgegeben werden,
da es die ständige eindeutige Rechtsprechung, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt
nicht gibt. Das OLG Frankfurt am Main
hat mit Urteil des vom 30.09.2014 – Az. 14 U 201/13, zwar so
entschieden. Es läuft aber die dagegen beim BGH eingelegte Revision, Az. I ZR
243/14. Der BGH hat mit Vorlagebeschluss vom 24. März 2016 zum EuGH (Az.
C-289/16) die Frage vorgelegt um klären zu lassen, ob ein Onlinehändler zertifiziert sein muss
oder nicht.
da es die ständige eindeutige Rechtsprechung, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt
nicht gibt. Das OLG Frankfurt am Main
hat mit Urteil des vom 30.09.2014 – Az. 14 U 201/13, zwar so
entschieden. Es läuft aber die dagegen beim BGH eingelegte Revision, Az. I ZR
243/14. Der BGH hat mit Vorlagebeschluss vom 24. März 2016 zum EuGH (Az.
C-289/16) die Frage vorgelegt um klären zu lassen, ob ein Onlinehändler zertifiziert sein muss
oder nicht.
Daher besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Pflicht zur
Zertifizierung.
Zertifizierung.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) und Wettbewerbsrecht
(UWG) befasst oder
einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
beraten lassen.
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) und Wettbewerbsrecht
(UWG) befasst oder
einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,
beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Aufgrund der
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des
Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate
und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des
Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate
und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!