Kategorien
Uncategorized

Vertragsschluss durch Abmahnung: JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG

Die Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte – Jaschinski Biere Brexl
Partnerschaft
versendet im Auftrag der Sky
Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG
  urheberrechtliche Abmahnungen
wegen unberechtigter öffentlicher Wiedergabe von Pay-TV-Sendungen der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG .

Die
angeblich widerrechtliche öffentliche Ausstrahlung sei durch einen Kontrolleur
festgestellt worden. Die Rechtsanwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte führen in Ihrem Schreiben aus, dass Ihre
Mandantin, die Sky Deutschland Fernseh GmbH
& Co. KG
, mehrere hundert Kontrollen durchführen lässt. Medienberichte und ältere Abmahnungen
berichten gar von 4000 Fällen, in denen  Kontrolleure unangemeldet und inkognito in Kneipen
bzw. andere gastronomische Betriebe aufsuchen um etwa in den Kneipen zu
überprüfen, on nicht etwa unerlaubt das Programm von Sky gezeigt wird.

Die Kanzlei JBB Rechtsanwälte sieht in der angeblich öffentlichen Ausstrahlung
eine Urheberrechtsverletzung gem. §§ 2
Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG
, also dem Recht der Wiedergabe von Funksendungen,
und fordern in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung.

Insoweit wird ausgeführt, dass die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG
die exklusiven Rechte zur Vorführung, sowie der öffentlichen Wiedergabe für die
Spielzeit 2013/2014 bis 2016/2017 hält. Das entsprechende Basissignal wird von
der Sportcast GmbH, einer
Tochtergesellschaft der DFL Deutsche
Fußball Liga GmbH
produziert.

Hinzu kommen Anwaltskosten und Lizenzentschädigungen
in Höhe von 800,00 bis 2.900,00 €. Dieser Anspruch kann durch den Abgemahnten
reduziert werden, indem er einen Abo-Vertrag mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG abschließt. Klingt nach einem
besonderen Geschäftsmodell: Vertragsschluss durch Abmahnung.

Hier sind also neben den
juristischen Handlungsalternativen auch stets die kaufmännischen Aspekte  zu
bedenken und in die Handlungsmöglichkeiten einzubeziehen.

Im ersten Schritt ist zunächst  abzuklären, ob
der behauptete Verstoß zutrifft. Wenn dies der Fall ist,
kann über eine sog. modifizierte  Unterlassungserklärung nachgedacht werden, um dann im
nächsten Schritt Schadensersatzansprüche abzuwehren oder zu reduzieren.

Es sind aber auch Fälle,
Entscheidungen des LG Düsseldorf und des LG Bielefeld, bekannt, in denen die
Kontrolleure fehlerhaft Daten erfassen, so dass die Ansprüche möglicherweise
unberechtigt sind. Dann ist im Einzelfall zu prüfen, welche rechtlichen und
damit welche finanziellen Risiken eine weitere Auseinandersetzung mit Sky
Deutschland nach sich zieht.

Ich rate meinen Mandanten
bei Erhalt einer Abmahnung durch die Firma Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG in der Regel dazu eine
sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die trotz
anderslautender Meinungen eben kein Anerkenntnis darstellt. Hierdurch schneidet
der Abgemahnte sich keine Rechte ab, verhindert jedoch die Durchführung eines
Prozesses mit einem enormen Kostenrisiko.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.