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Rechtsanwälte Sievers & Kollegen mahnen für Jeannette Habeck / nettibeck.de ab

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen mahnt für Frau Jeannette Habeck,  Alte Lindenstr. 14, 15898 Neuzelle,  angebliche Wettbewerbsverstöße von
eBay-Händlern in der Bekleidungsbranche ab. Frau Jeannette Habeck betreibt
selbst über die Internetseite www.nettibeck.de
den Verkauf von Kindermode.

Welche
Verstöße mahnt die Kanzlei Sievers & Kollegen ab?
Die Abmahnungen beziehen sich in der Regel auf
Wettbewerbsverstöße im Online-Handel. Die Abmahnschreiben werden an
eBay-Verkäufer gerichtet, die als privater Verkäufer aufgetreten sind. Moniert
wird insoweit, dass der Verkäufer über die Gewerblichkeit seiner Angebote
täuscht und den Verbraucher pflichtwidrig nicht über seine Rechte informiert. 



Konkret geht es in diesem Zusammenhang um fehlende Informationen zum
Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Informationen zum Impressum oder
fehlender Verweis auf die OS-Plattform



Aber auch gewerbliche eBay Verkäufer
werden abgemahnt. Dabei werden in der Regel folgende Verstöße abgemahnt:
  • Veraltete Widerrufsbelehrung
  • Fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Belehrung zu den zum Verkauf führenden Schritten
  • Fehlende Belehrung zur Vertragstextspeicherung
  • Fehlende Belehrung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht
  • Fehlende Informationen zur Textilkennzeichnungsverordnung
    (EU-VO 1007/2011)


Was
fordert die Kanzlei Sievers & Kollegen?
Die Kanzlei Sievers
& Kollegen
fordert von den Betroffenen zunächst die Abgabe einer
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die dem Schreiben beigefügte
vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen
Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vor.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat zur Folge,
dass bei erneuten Verstößen gegen die Unterlassungserklärung eine
Vertragsstrafe vom abgemahnten eBay-Händler zu zahlen wäre. Dies kann selbst
bei Unachtsamkeit sehr schnell zum Bumerang werden.
Aus diesem Grund ist davon abzuraten vorschnell und ohne
Prüfung durch einen Fachanwalt die bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
beigefügten Entwürfe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu
unterzeichnen.
Die Kanzlei Sievers
& Kollegen
fordert weiterhin Rechtsanwaltsgebühren auf 
der Basis eines
Gegenstandswertes in Höhe von 7.500,00 €. Aufgrund dessen ergibt sich dann eine
Forderung in Höhe 883,93 €, die der
Abgemahnte zahlen soll. Zudem werden wie üblich die Kosten des Testkaufs
eingefordert.

Wie
reagiert ein abgemahnter eBay-Verkäufer richtig nach Erhalt einer Abmahnung?

Da die rechtliche Beurteilung und die Folgen
entsprechender Abmahnungen nicht unerheblich sind, empfiehlt es sich auf jeden
Fall, bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen die  Hilfe eines
 Fachanwalts für
Gewerblichen Rechtsschutz
, welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst
oder eines Fachanwalts für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
.
Sofern Sie als privater Verkäufer bei eBay eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, dürfen Sie diese nicht einfach
ignorieren. Eine gewerbliche Tätigkeit im rechtlichen Sinne nehmen Gerichte
bereits dann an, wenn in der Vergangenheit wiederholt gleichartige Artikel
angeboten bzw. verkauft worden sind. Nehmen Sie die Abmahnung daher auch dann
ernst, wenn sich Ihre Verkäufe auf Artikel bezogen, die aus Ihrem privaten
Besitz stammen und die Sie ggf. sogar mit Verlust verkauft haben.
Nach meiner Erfahrung müssen Sie damit rechnen, dass Sie
gerichtlich in Anspruch genommen werden und eine einstweilige Verfügung gegen
Sie beantragt wird, wenn Sie auf die Abmahnung nicht rechtzeitig und angemessen
reagieren.

Nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollte mit fachanwaltlicher Hilfe genau geprüft werden, ob eine gewerbliche
Verkaufstätigkeit durch die Kanzlei Sievers
& Kollegen
nachgewiesen werden kann oder nicht. Sofern nach
sorgfältiger Prüfung davon auszugehen ist, dass eine gewerbliche
Verkaufstätigkeit in Betracht kommen könnte, so kann eine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben werden. Keinesfalls sollte die von der Kanzlei
Sievers & Kollegen
vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden.

Wie
hilft Ihnen die IT-Kanzlei Gerth?
Die IT-Kanzlei Gerth steht eBay-Händlern bundesweit
zur Verfügung und Rechtsanwalt Jan H. Gerth ist Ihr zuverlässiger und
kompetenter Partner bei allen Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere
im Wettbewerbsrecht.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de 
in Verbindung setzen