Kategorien
Uncategorized

OS-Plattform – Anklickbarer Link – Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt für JIAYU Deutschland GmbH

Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung der JIAYU Deutschland GmbH, Friedrich-Ebert-Str
1, 34117 Kassel, vertreten durch den Geschäftsführer Jan S. Jirsa vertreten
durch den für rechtsmissbräuchliche (Massen-) Abmahnungen bekannten
Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169
Berlin wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG)
  zur
Bearbeitung vor.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage teilt mit, dass seine
Mandantin den Onlineshop www.jiayu.de betreibe.
Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Smartphones und Handy-Zubehör wie z.B.
Schutzglas, Netzadapter, Lade- und Datenkabel, Ladegeräte, Kopfhörer, Adapter
u.a. gehören.
Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass der Abgemahnte
auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren
(Smartphone) befasst sei. Zu seiner Mandantin stehe er insofern in einem
konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Jan S. Jirsa habe festgestellt, dass sich der
Empfänger des Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die
Handelsplattform eBay nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit
unlauteren Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.
Herr Jan S. Jirsa will festgestellt haben, dass der
abgemahnte Onlinehändler bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche
Vorgaben im Fernabsatz verstößt. Gerügt wird konkret ein angeblicher Verstoß
gegen Art. 14 Abs. 1
der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangele-genheiten (sog.
ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution).
 Artikel 14
verpflichtet seit dem 09.01.2016 alle in der EU niedergelassenen Unternehmer,
die online Kaufverträge schließen, einen Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr
eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen und eine Email-Adresse
anzugeben.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe sein
Mandant ihn ermächtigt, dem  Abgemahnten Gelegenheit zur
außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens von Herrn
Noel Gutmann fordere Rechtsanwalt Sandhage ihn insofern auf, das beanstandete
Verhalten unverzüglich einzustellen.
Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne
habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an den Bevollmächtigten
zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die
anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und auf eines seiner Konten einzuzahlen.
Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 3.000 €
und summiere sich auf 281,30 €.
Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung
sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe
von 3.000,00 Euro vor. Die sonst üblichen Abmahnkosten werden zunächst mit dem
Schreiben nicht geltend gemacht. Aber aus  vorangegangenen Abmahnverfahren
ist bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
dann auch Abmahnkosten geltend gemacht werden..
Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in
den mir vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich
vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Informationen zur
Online-Streitbeilegung
Gemäß der
Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und
Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen
Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Da  § 5 Abs. 1 TMG verlangt,
dass die Kontaktinformationen einschließlich der E-Mail-Adresse leicht
zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im
Impressum zu platzieren.
Mit der Abmahnung
wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben
den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer
flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der
Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € vor. Die
Kosten der Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 €
werden in dem Abmahnschreiben auf 571,44 € beziffert.

Die Abmahnung des Rechtsanwaltes Gereon Sandhage ist ernst zu nehmen, denn es
gibt bereits jetzt dazu erste obergerichtliche Entscheidungen, so vom OLG HammOLG München und
vom OLG Koblenz,
welche alle das Fehlen des Hinweise zur OS-Plattform als spürbaren
Wettbewerbsverstoß geißeln.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (
MarkenG) und
Wettbewerbsrecht (
UWG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von
Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und
kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem
angemessenen Pauschalhonorar!
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten
Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account
rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche
aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
Je nach Umfang und Art der Verkaufsaktivitäten kann
auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze zum gewerblichen Handeln
überschritten sein.

Kategorien
Uncategorized

Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt für JIAYU Deutschland GmbH

Der IT-Kanzlei
Gerth
 liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der JIAYU
Deutschland GmbH, Friedrich-Ebert-Str 1, 34117 Kassel, vertreten durch den
Geschäftsführer Jan S. Jirsa
vertreten durch den für rechtsmissbräuchliche
(Massen-) Abmahnungen bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin wegen des
Verstoßes gegen das
Wettbewerbsrecht (UWG)  zur Bearbeitung
vor.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage teilt mit, dass seine
Mandantin den Onlineshop www.jiayu.de betreibe.
Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Smartphones und Handy-Zubehör wie z.B.
Schutzglas, Netzadapter, Lade- und Datenkabel, Ladegeräte, Kopfhörer, Adapter
u.a. gehören.
Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass der Abgemahnte auf
der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren
(Smartphone) befasst sei. Zu seiner Mandantin stehe er insofern in einem
konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Die JIAYU Deutschland GmbH habe festgestellt, dass sich
der Empfänger des Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die
Handelsplattform eBay nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit
unlauteren Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.
So biete er in seinem eBay-Shop ein Smartphone mit dem
wörtlichen Hinweis: „Herstellergarantie: 1 Jahr“ an. Dieser Hinweis auf eine
Garantie sei in der vorliegenden Form unzulässig, da der Abgemahnte keine
Angaben zur Art der gewährten Garantie mache. Nach Artikel 246 § 1 Abs. 1 S. 1
Nr. 5 EGBGB sei er verpflichtet, dem Verbraucher die Bedingungen von Garantien
klar und deutlich mitzuteilen, wenn solche gewährt werden würden. Dies müsse
nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in Artikel 246 a § 4 Abs. 1
EGBGB geschehen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgebe, sprich
auf den von diesem vorgehaltenen Button „Sofort-Kaufen“ klicke, so Rechtsanwalt
Gereon Sandhage
weiter.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe seine
Mandantin ihn ermächtigt, dem  Abgemahnten
Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben.
Namens der JIAYU Deutschland GmbH fordere Rechtsanwalt Sandhage ihn insofern
auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen.

Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne
habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 17.08.2017 an den
Bevollmächtigten zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seiner
Mandantin für die anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 22.08.2017 auf
eines seiner Konten einzuzahlen. Der zu erstattende Betrag berechne sich nach
einem Gegenstandswert von 3.000 € und summiere sich auf 281,30 €.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit
gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Mit dem
Abmahnschreiben fordert Rechtsanwalt Gereon Sandhage die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die dem Schreiben
beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den
Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00
Euro vor. Die sonst üblichen Abmahnkosten werden zunächst mit dem Schreiben
nicht geltend gemacht. Aber aus  vorangegangenen
Abmahnverfahren ist bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung dann auch Abmahnkosten geltend gemacht werden..
Auch die
vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den mir vorliegenden Fällen fast
immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form
nicht abgegeben werden!
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht
 (
MarkenG) und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen
des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
 und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Aufgrund der
täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des
Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate
und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!
Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Je nach Umfang und
Art der Verkaufsaktivitäten kann auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze
zum gewerblichen Handeln überschritten sein.