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Fotorecht – Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mahnt für den Fotografen Jörg Hofmann ab

Auch im Jahr 2017 verschickt die Kanzlei 
Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
aus Hamburg und Berlin weiterhin  Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das
Urheberrechtsgesetz (UrhG) an Nutzer der
Plattform eBay im Namen des Herrn Jörg
Hofmann, Kampstraße 38, 25451 Quickborn.
Die Abgemahnten
sollen Lichtbilder des Fotografen 
Jörg
Hofmann
verwendet haben. Der Urheber der Lichtbilder sei der
Fotograf 
Jörg Hofmann.
Durch die unberechtigte Verwendung Lichtbilder hätten die Abgemahnten gegen das
Urheberrecht verstoßen.
Die Kanzlei  Hämmerling von Leitner
Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft
legt
dem Abmahn-Schreiben auch den Entwurf einer vorgefertigten
Unterlassungserklärung bei.
Das widerrechtliche
Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem anderem Profil
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die
Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Daneben
fordert 
die
Kanzlei  Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in
Partnerschaft
für Herrn Jörg
Hofmann
450,00 € Schadensersatz je
Foto, bei 2 abgemahnten Bildern somit 900,00 €, nach Maßgabe der
marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft
Fotomarketing (MFM), sowie Rechtsanwaltsgebühren für sie selbst in Höhe
von 546,50 € aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.985,00 €.
Fraglich ist bei
diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung der VG
Bild und Kunst 
zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung
kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche  hat das AG Düsseldorf (57 C 4889/10)
entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne
von 
§ 72 UrhG und
nicht um ein Lichtbildwerk gemäß 
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt,
können bei der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der VG Bild
und Kunst herangezogen werden
“.

Das OLG Hamm, ich
habe 
hier dazu
berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, 
Az. 22 U
98/13     
 mit der
Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und
üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ nicht mit professionell
angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos befasst.
Diese Punkte, aber
auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die Bedeutung der
„Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist,
bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im 
Fotorecht bzw.
im Bereich der
Abmahnungen für
Bilderklau
versierten Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
 welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht  (
UrhG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,
 beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
 und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei
mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck der
Überprüfung der Abmahnung senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen
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Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling sind für die Fotografen Ralph Schneider und. Jörg Hofmann auf die dunkle Seite der Macht gewechselt

Die Großstadt-Kombi-Rechtsanwälte
der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling aus Hamburg und Berlin werben ja gerne und ausgiebig um
Abgemahnte, wechseln mitunter aber gerne auch mal auf die „dunkle Seite derMacht“ und verschicken vermehrt selber Abmahnungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzung durch unlizenzierte Benutzung von Bildern auf der
Plattform eBay.
Dem abgemahnten
eBay-Verkäufer wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial der
Fotografen
Ralph Schneider aus Köln
bzw.
Jörg Hofmann aus Quickborn oder
des vorgeworfen.
Wie bei
urheberrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
 neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall
ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung auch noch Schadensersatz,
und das gar nicht einmal so unbescheiden. Für die unberechtigte Nutzung eines
Bildes fordert die Kanzlei  Scharfenberg Hämmerling einen
Lizenzschaden in Höhe von 1.395,00 €. Hinzu kommen
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 €, sodass sich eine
Gesamtforderung von 2.159,10 € ergibt.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von
der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerlinggesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hämmerling 
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden,
da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche
Beratung
 wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.
Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den
für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich
entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme
risikolos.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800 88 7 31 32
oder: 05202 / 73132 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

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