Kategorien
Uncategorized

Kanzlei Fechner Legal mahnt für Anna Neetzel Urheberrechtsverletzungen ab

Die Kanzlei Fechner
Lega
l Georgenstr. 35, 10117 Berlin in
Person von Rechtsanwalt Robert Fechner 
mahnt im Auftrag von Anna Neetzel, Glienicker Chaussee 5, 16567
Schönfließ aufgrund der Verletzung von Urheberrecht, insbesondere des
Urheberpersönlichkeitsrechts, ab. Der Abgemahnte soll unberechtigt eine
Fotografie auf einer Website veröffentlicht haben.  Die Fotos sollen vom Onlineshop «Lotte & Anna» von Anna Neetzel
stammen, die dort «Geschenke & Schönes für deinen Hund!» verkauft.

Die Kanzlei Fechner
Legal
trägt vor, dass der Abgemahnte ohne Zustimmung der Fotografin Anna Neetzel die streitgegenständliche
Fotografie in seinem Werbeauftritt verwendet hat. Der Abgemahnte soll auch
keine Lizenz für die Veröffentlichung des Fotos besitzen, sodass die
Veröffentlichung nach Ansicht der Kanzlei Fechner unberechtigterweise erfolgte.
Dem Abgemahnten werden Verstöße gegen das Verbreitungsrecht aus § 17 UrhG sowie
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus §19a UrhG vorgeworfen.
Die Kanzlei Fechner Legal macht folgende Forderungen
geltend:
  • Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und
    Verpflichtungserklärung gefordert. Diese soll die Wiederholungsgefahr
    ausschließen. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung besagt, dass
    der Abgemahnte es ab sofort unterlässt, ohne Zustimmung von Frau Anna Neetzel die streitgegenständliche
    Fotografie öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu
    lassen, insbesondere im Internet zu publizieren. Ferner verpflichtet sich der
    Abgemahnte mit Abgabe dieser Unterlassungserklärung gegenüber Frau Anna Neetzel, bei Zuwiderhandlungen
    eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.001 € zu zahlen.
  • Zahlung von Schadensersatz nach § 97 UrhG i. H. v. 930,00 €.
  • Übernahme der Rechtsanwaltskosten von Frau Anna Neetzel i.
    H. v. 655,69 €.
  • Übernahme der Dokumentationskosten i. H. v. 113, 05 €, die
    Anna Neetzel durch die Beauftragung des Dokumentationsdienstleisters
    RightsPilot UG entstanden sind.

Insgesamt wird vom Abgemahnten ein Gesamtbetrag i. H. v.
1.698,74 € gefordert.
Fraglich ist bei
diesen Abmahnungen, ob die sog. „MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung der VG
Bild und Kunst 
zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung
kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche  hat das AG Düsseldorf (57 C 4889/10)
entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne
von 
§ 72 UrhG und
nicht um ein Lichtbildwerk gemäß 
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG
 handelt,
können bei der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der VG Bild
und Kunst herangezogen werden
“.

Das OLG Hamm, ich
habe 
hier dazu berichtet,
hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, 
Az. 22 U 98/13      mit der Anwendbarkeit der
Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen
der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei
einfachen, qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern
vergleichbaren Produktfotos befasst.
Diese Punkte, aber
auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die Bedeutung der
„Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist,
bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im 
Fotorecht bzw. im
Bereich der 
Abmahnungen für Bilderklau versierten
Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht  (UrhG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen.





Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
 und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck der
Überprüfung der Abmahnung senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen