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Wettbewerbsrecht – Kanzlei für Verbraucherschutz und Internetrecht, RA Florian Rosing, verschickt für Herrn Jacek Grzegorowski Abmahnungen

Die Kanzlei für Verbraucherschutz und Internetrecht aus Berlin, dahinter
verbirgt sich der Rechtsanwalt Florian
Rosing
, verschickt  Abmahnungen an  Nutzer der Plattform
eBay im Namen des Herrn Jacek Grzegorowski, Leberstrasse 21, 10829
Berlin, Betreiber des Online-Shops www.100prozent-naturprodukte.com

wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
In den Abmahnungen
wird der  fehlende Hinweis auf die
Online-Streitbeilegungsplattform (OS) gerügt.
Jeder in der EU
niedergelassene Unternehmer, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen
anbietet, muss auf seiner Internetseite oder in 
dem eBay-oder Amazon Angebot einen leicht zugänglichen Link zu der
Online-Streitschlichtungsplattform einfügen.
Dies gilt seit
dem 09. Januar 2016.
Denn zum 9.
Januar 2016 trat die VERORDNUNG
(EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Mai
2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG
(Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)  in Kraft.
Die
Streitbeilegungsplattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr zu
erreichen.
Da zu erwarten
ist, dass es künftig zu Diskussionen darüber kommen wird, was unter dem Begriff
„leicht zugänglich“ zu verstehen ist, sollten Online-Händler
unbedingt darauf achten, dass der Link im Impressum sowie in den AGB enthalten
ist.
Der Link sollte
nach meiner Meinung idealerweise in das Impressum nach den Kontaktinformationen
des Unternehmers eingebettet werden.
Zur Erfüllung der
Informationspflicht wäre folgende Formulierung möglich:
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission
eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“)
zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist
unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Da  § 5 Abs.
1 TMG
verlangt, dass die Kontaktinformationen einschließlich der
E-Mail-Adresse leicht zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung
auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.
Rechtsanwalt
Florian Rosing
verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung der
Abmahnkosten als Schadensersatz in Höhe von 745,40 €, dies entspricht einer 1,3
Gebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 €, sowie die Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die
Abmahnung des IDO ist ernst zu nehmen, denn bereits jetzt gibt es dazu erste
Entscheidungen, so hat das LG Bochum mit Beschluss
vom 09.02.2016
Az.
I-14 O 21/16
entschieden, dass der fehlende Link auf
Online-Streitschlichtungsplattform ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß ist.
Streitwert 10.000,00 €
Auch wenn an dem
Beschluss deutliche Kritik geübt werden muss, denn am  9. Februar war die Plattform noch nicht einmal
online, der Hinweis auf den Link damit völlig nutzlos.
Das
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, mit dem erst die Rechtsgrundlage für die
Schlichtungsstellen geschaffen wird, wurde am 25. Februar 2016 erst im Bundesgesetzblatt
verkündet und trat in seinen wesentlichen Teilen zum 1. April 2016 in Kraft.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung
ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben
werden.

Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung
unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (
UWG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen
des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten
Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
 und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de 
in Verbindung setzen


Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor
Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop
und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können
mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.