Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Telepool GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an dem Film „The Hitman´s Bodyguard (Killer´s
Bodyguard) “ ab.
Bodyguard) “ ab.
The Hitman´s Bodyguard (Killer´s
Bodyguard) ist
eine US-amerikanische Actionkomödie des Regisseurs Patrick Hughes aus dem Jahr
2017. Produziert für Netflix spielen Ryan Reynolds und Samuel L. Jackson die
Hauptrollen.
Bodyguard) ist
eine US-amerikanische Actionkomödie des Regisseurs Patrick Hughes aus dem Jahr
2017. Produziert für Netflix spielen Ryan Reynolds und Samuel L. Jackson die
Hauptrollen.
Michael
Bryce (Ryan Reynolds) ist der weltbeste Sicherheitsagent und Personenschützer
und wird als solcher ausgerechnet dafür engagiert, den berühmt-berüchtigten Auftragskiller
Darius Kincaid (Samuel L. Jackson) zu beschützen. Kincaid soll im Austausch für
die Freilassung seiner Frau Sonia (Salma Hayek) vor dem internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag gegen den verbrecherischen weißrussischen Diktator
Vladislav Dukhovich (Gary Oldman) aussagen, doch dazu muss er rechtzeitig und
unversehrt dort eintreffen, was Dukhovich natürlich mit allen Mitteln
verhindern möchte. Bryce und Kincaid waren zwar jahrelang Feinde und haben
unzählige Male versucht, sich gegenseitig zu töten, aber jetzt müssen sie wohl
oder übel zusammenarbeiten, um innerhalb von 24 Stunden zu der
Gerichtsverhandlung zu kommen. Der Beginn eines haarsträubenden Abenteuers…
Bryce (Ryan Reynolds) ist der weltbeste Sicherheitsagent und Personenschützer
und wird als solcher ausgerechnet dafür engagiert, den berühmt-berüchtigten Auftragskiller
Darius Kincaid (Samuel L. Jackson) zu beschützen. Kincaid soll im Austausch für
die Freilassung seiner Frau Sonia (Salma Hayek) vor dem internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag gegen den verbrecherischen weißrussischen Diktator
Vladislav Dukhovich (Gary Oldman) aussagen, doch dazu muss er rechtzeitig und
unversehrt dort eintreffen, was Dukhovich natürlich mit allen Mitteln
verhindern möchte. Bryce und Kincaid waren zwar jahrelang Feinde und haben
unzählige Male versucht, sich gegenseitig zu töten, aber jetzt müssen sie wohl
oder übel zusammenarbeiten, um innerhalb von 24 Stunden zu der
Gerichtsverhandlung zu kommen. Der Beginn eines haarsträubenden Abenteuers…
Im Mai 2011 erwarb Skydance
Media, die Firma von David Ellison, das Drehbuch für den von Tom O’Connor
geschriebenen Actionfilm Killer’s Bodyguard. Es war eines der bestbewerteten
unproduzierten Drehbücher bei der 2011er Black-List-Umfrage. Ursprünglich als
Actiondrama geschrieben, erfuhr das Skript nur wenige Wochen vor Drehbeginn
innerhalb einer „wilden“ zweiwöchigen Umarbeitung einen Wandel zu einer
Komödie.
Media, die Firma von David Ellison, das Drehbuch für den von Tom O’Connor
geschriebenen Actionfilm Killer’s Bodyguard. Es war eines der bestbewerteten
unproduzierten Drehbücher bei der 2011er Black-List-Umfrage. Ursprünglich als
Actiondrama geschrieben, erfuhr das Skript nur wenige Wochen vor Drehbeginn
innerhalb einer „wilden“ zweiwöchigen Umarbeitung einen Wandel zu einer
Komödie.
Gedreht wurde in Europa. Drehorte
waren London, Amsterdam, Den Haag und Sofia. In Sofia wurden die Szenen in der
U-Bahn und die Verfolgungsjagd im Kanalbett gedreht, die im Film in den
Niederlanden spielen. Für die Außenaufnahmen des internationalen Gerichtshofes
in Den Haag diente das Gebäude der Nationalbank in Sofia. Weitere Aufnahmen
entstanden in den bulgarischen Nu Boyana-Filmstudios, darunter der Überfall auf
den Gefangenentransport in den Straßen von Coventry.
waren London, Amsterdam, Den Haag und Sofia. In Sofia wurden die Szenen in der
U-Bahn und die Verfolgungsjagd im Kanalbett gedreht, die im Film in den
Niederlanden spielen. Für die Außenaufnahmen des internationalen Gerichtshofes
in Den Haag diente das Gebäude der Nationalbank in Sofia. Weitere Aufnahmen
entstanden in den bulgarischen Nu Boyana-Filmstudios, darunter der Überfall auf
den Gefangenentransport in den Straßen von Coventry.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ The Hitman´s Bodyguard (Killer´s
Bodyguard)“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ The Hitman´s Bodyguard (Killer´s
Bodyguard)“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Die abgemahnten
Anschlussinhaber sollen den Film „ The Hitman´s Bodyguard (Killer´s
Bodyguard) “ innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Anschlussinhaber sollen den Film „ The Hitman´s Bodyguard (Killer´s
Bodyguard) “ innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Telepool GmbH des
Films „The Hitman´s Bodyguard (Killer´s Bodyguard)“ die hierfür notwendige Einwilligung nicht
gegeben haben.
Films „The Hitman´s Bodyguard (Killer´s Bodyguard)“ die hierfür notwendige Einwilligung nicht
gegeben haben.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 6.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 200 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen. - Abmahnungen wegen
Filesharing der Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich
bearbeitet. - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Die BGH-Entscheidungen vom
12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15 – Tannöd , I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 – Everytime we
touch und I ZR 86/15 – Everytime we
touch haben
massive Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing da sie die Darlegungslast der Abgemahnten drastisch verstärt
und ausgedehnt haben. Ebenso wurde wegen der Verjährungsfrist die
bisherige Rechtsprechung gekippt. Forderungen aus Filesharing verjähren
nicht nach 3, sondern erst nach 10 Jahren. - Der BGH hat mit dem Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner
zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet
werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei,
so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern
der beklagte Anschlussinhaber genüge seiner sekundären Darlegungslast
bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die
aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen
von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die
Beweislast trage. - Der BGH hat ganz aktuell mit
dem Urteil vom 30. März 2017 – I
ZR 19/16 – Loud nochmals zwei Sachen klargestellt und entschieden: Der
Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, die Internetnutzung seines
Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von
Filesharing-Software zu untersuchen. Hat der Anschlussinhaber jedoch im
Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds
erfahren, das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er dessen Namen
offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.