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AG Halle verurteilt Studenten wegen Verstoßes gegen Urheberrecht – Lösungen für Fern-Uni verkauft

Das Amtsgericht Halle/Saale, Az. 302
Ds 970 Js 19344/13,  hat einen 29jährigen Studenten wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung nach
§ 106 und § 108a Urhebergesetz (UrhG) zu einer Geldstrafe in Höhe von 90
Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der Mann bot auf der
Verkaufsplattform eBay Klausurlösungen und Musterklausuren der Fernuniversität
Hagen für die Aufgaben der Fern-Uni Hagen an, welche eine Frau aus Marburg
gefertigt hatte. Der
29-Jährige hat sie bei eBay für 30 bis 40 Euro angeboten, die Frau hat hingegen
im Rahmen ihrer Verkäufe stets 50 Euro gefordert.


Insgesamt sieben Fälle hat die
Staatsanwaltschaft dem Angeklagten nachweisen können, so dass es zu der
Verurteilung kommen konnte.

Hierbei hat das Amtsgericht
insbesondere die Schöpfungshöhe und damit den Urheberrechtsschutz der Klausurlösungen mit den Worten dass das Urheberrecht
„nicht nur hochkulturelle Dinge“ schütze bejaht.

Der Schutz des Urheberrechts greift auch bei universitären Arbeiten.